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Sprossenwand - Magazin im DTB
Kinder beim Rennen | Bildquelle: Pexels

 

"Aufholen nach Corona" - Förderprogramm in Kooperation mit Turnvereinen, Turngauen, Turn(er)jugenden

Unterstützung von Aktionen der DTB-Vereine zur Re-Aktivierung von Kindern und Jugendlichen in den Sport

Die Corona-Pandemie hat Spuren in der Gesellschaft hinterlassen und das nicht nur im schulischen, sondern auch sehr stark im sportlichen Kontext. Der angeleitete Sport fand nicht statt, somit fehlte gerade Kindern und Jugendlichen nicht nur ein kontinuierliches Bewegungsangebot, sondern vor allem die Gemeinschaft und das Miteinander. Im Rahmen des Programms „Aufholen nach Corona“ sollen Vereine unterstützt werden, die in Kooperation mit der Deutschen Turnerjugend (DTJ) und dem Deutsche Turner-Bund (DTB) Bewegungsangebote und Aktionen für Kinder und Jugendliche anbieten, um diese wieder für den Sport zu begeistern.

Turnvereine, Turngaue und Turn(er)jugenden in ganz Deutschland können eigene Veranstaltungen zum Beispiel in Form eines "Tags der offenen Tür", wie dem "Tag des Kinderturnens" oder Bewegungsaktionen wie den "Bewegungshaltestellen" anbieten und durchführen. Die Turnstruktur ist bundesweit als Bewegungsexperte dazu prädestiniert, die durch zu wenig Bewegung, Miteinander, Spaß und aktive Erholung entstandene Lücke zu schließen. Das Programm ist seit dem 15. März 2022 online und schließt am 1. Oktober 2022. Die Turn- und Sportvereine des DTB können ab der Öffnung eine finanzielle Unterstützung für die Bewerbung und Umsetzung ihrer Aktionen bei der DTJ online beantragen. Schnell sein lohnt sich! Es gilt das First Come - First Serve-Prinzip.

Update 2.August 2022: Die Förderkapazitäten sind erschöpft und das Antragsverfahren wurde geschlossen. Es sind keine weiteren Anträge mehr möglich. Sämtliche bereits gestellten Anträge werden weiterhin, bis zur Vollendung, bearbeitet. 

Augholpaket dreifach Logo I Bildquelle: DSJ, BMFSFJ

Gut zu wissen!

Glühbirne | Bildquelle: Pexels
  • Vereine können auch mehrere Aktionen beantragen, solange damit unterschiedliche Zielgruppen angesprochen werden.

  • Aktuell gibt es das Förderprogramm für das Jahr 2022.

  • Vereins-Aktionen können nach vorheriger Beantragung bis zum 16.10.2022 durchgeführt werden. Antragsschluss war aufgrund der erreichten Förderkapazität der 2.8.2022

  • Die Abrechnung muss innerhalb von 14 Tagen nach der Veranstaltung online eingereicht werden, um eine entsprechende Kostenrückerstattung zu erhalten.

  • Schnell sein lohnt sich! Es gilt das First Come - First Serve-Prinzip.

Merke!

Was gefördert werden kann, wie das Aufholprogramm funktioniert und was der Verein beachten muss, ist im folgenden Merkblatt zu lesen. Solltet Ihr Helfer*innen, Übungsleiter*innen oder Referent*innen für Eure Aktion benötigen denkt bitte an die Honorarvereinbarungen. Die genauere Erläuterung zwischen Honorar und Aufwandsentschädigung findet Ihr in den FAQs. Mustervorlagen findet Ihr hier.

Antragsformular

Die Förderkapazität ist erreicht

Ab jetzt sind keine Anträge auf Kostenerstattung mehr möglich

...und nun?

Was muss ein Verein für die Kostenerstattung tun?

Nach Einreichung von Belegen und einer Dokumentation der Veranstaltung (Kurzbericht und Fotos der Veranstaltung) können 90% der Kosten, bis maximal 1.000 Euro, erstattet werden. Die Einreichung der Belege und Dokumentation erfolgt digital. Die Gelder können zum Beispiel für Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Druck von Flyern, Plakaten, Bewegungshaltestellenschilder o.ä.), Kauf von Materialien für Spiel, Sport und Bewegung, sowie für Honorare für z.B. Referent*innen, Übungsleitungen oder Helfer*innen genutzt werden.


Verschiedenste Bewegungsangebote für Kinder und Jugendliche können von den Vereinen angeboten werden. So können zum Beispiel unter anderem mit dem Tag des Kinderturnens, Bewegungshaltestellen, Parkour-Specials, Dance-Aktivitäten, 4xF-Games oder Trendsporttage Kinder und Jugendlichen angesprochen werden.Zu beachten ist, dass nur eintägige Aktionen unterstützt werden können. 


FAQ's zu Aufholen nach Corona

Alle Turngaue, Turnvereine und Turn(er)jugenden, die Mitglied im DTB e.V. sind, haben die Möglichkeit einen Antrag für Aufholen nach Corona zu stellen.

Aufholen nach Corona ist eine Initiative um Kinder und Jugendliche für den Vereinssport zu Re-Aktivieren, daher können sportliche Aktionen, die sich an Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 27 Jahren richten, beantragt werden. Unterstützt werden können nur eintägige Aktionen. 

Beispiele für Eure Aktionen:

  • Schnuppertage im Verein (Trainingsangebote kennenlernen)
  • Tag der offenen Tür
  • Kinderturn-Aktionen (Bewegungshaltestellen, Tag des Kinderturns)
  • Dance & Fun Aktionen
  • 4XF Games
  • Trendsporttage
  • Tag der Abzeichen (Aerobic-Abzeichen, Gerätturn-Abzeichen, Ropeskipping, Fit wie ein Turnschuh, etc.)
  • Digitale Aktionen
  • Uvm.

Was kann nicht gefördert werden?

  • Regelbetrieb
  • Schul- und Kitabetrieb
  • Wettkampfgebühren/Wettkampfveranstaltungen
  • Aktionen außerhalb des Förderzeitraums
  • Weihnachtsfeiern/Feiern ohne sportliche Aktion
  • Aktionen über mehrere Tage

Zu fördernde Ausgaben müssen in Zusammenhang mit der Aktion stehen. Mögliche Ausgaben sind...

  • Sportmaterial
  • Helfergeld/Übungsleiterkosten/Aufwandsentschädigungen
    • Info: Z.B. sind dies Betreuer oder vereinsinterne Übungsleiter die dies ehrenamtlich machen. Hier reicht eine einfachere Dokumentation wie Übungsleiterabrechnungen mit Name, Datum, Stunden und Stundenlohn
  • Honorare
    • Info:Für freiberuflich Tätige. Hier wird eine Honorarvereinbarung und ein Überweisungsbeleg benötigt
  • Dekomaterial
  • Verpflegung
  • Mieten
  • Sonstige Kosten in Verbindung mit der Veranstaltung

Was kann nicht gefördert werden?

  • Alkohol
  • Ausgaben, die nicht in Zusammenhang mit der Aktion stehen
  • Ausgaben, die außerhalb des Förderzeitraums getätigt wurden
  • Kosten, die bereits anderweitig, z.B. durch Spenden, Förderungen oder Meldegelder, gedeckt werden

First Come – First Serve – Schnell sein lohnt sich!

Turnvereine, Turngaue und Turn(er)jugenden können mehrere Aktionen beantragen, so lange unterschiedliche Aktionen (wechselnder Ort oder Zeitpunkt oder Zielgruppe) durchgeführt werden.

Insgesamt können pro Aktion 90% der entstandenen Kosten (maximal 1000€) übernommen werden.

Das Aktionsprogramm gilt für 2022!

Ab der Öffnung des Antragstools im März 2022 können Vereine die Förderung online beantragen. Die Aktionen müssen im Förderzeitraum umgesetzt werden. Antragsschluss ist der 1.10.2022. Beantragte Aktionen können bis spätestens 16.10.2022 durchgeführt werden. 

Im Anschluss an die Beantragung erhalten die Vereine nach Prüfung eine Bestätigung, dass Ihre Aktion unterstützt werden kann. Nach Durchführung der Aktion müssen die Belege und eine Dokumentation innerhalb von 14 Tagen online eingereicht werden. Im Anschluss wird die Abrechnung geprüft. Der Verein muss dann noch die Richtigkeit der Angaben mit Unterschrift auf dem Verwendungsnachweis bestätigen und online hochladen. Im Anschluss daran erhält der Verein eine Erstattung der Ausgaben (bis max. 1000€ und 10% Eigentanteil) , welche im Rahmen der Kooperationsaktion angefallen sind. 

Helfergeld ist eine Entschädigung von ehrenamtlichen Helfern, welche den Betrag von 15-20€/Stunde nicht überschreiten und eindeutig nur als Entschädigung gedacht sind. Beispielhaft sind hierfür auf einem großen Aktionstag Helfer, die Kinder betreuen und für bspw. sechs Stunden Aktion eine Entschädigung von 50€ bekommen.
Honorare sind hingegen für Referenten und andere Beteiligte, welche die Dienstleistung im Nebenberuf erbringen und dies regelmäßig tun.
Für Helfergelder reicht eine einfachere Abrechnung nach der Mustervorlage. Auch die Auszahlung in Bar ist hier erlaubt, solange alle Informationen ausgefüllt sind.
Für Honorare wird der Muster-Honorarvertrag, sowie eine Überweisungsbestätigung benötigt.
Bei Einzelrechnungen über 1000€ muss ein Vergabeverfahren geführt und ein Vergabevermerk geschrieben werden. Es müssen mindestens drei Angebote eingeholt werden und anschließend im Vergabevermerk die Auswahl des Angebots begründet werden. Gründe können niedrige Preise, aber auch eine bestehende, verlässliche Zusammenarbeit o.ä. sein.

Downloads:


  • xlsx, 57.3 KB

    Vorlage Teilnehmerliste

  • pdf, 396.6 KB

    Merkblatt der DSJ

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