Gymnastik/Tanz

Geänderte Startrechte Gymnastik ab 2026

Foto: DTB

Die bislang gültigen Startrechte Gymnastik Einzel und Gruppe schränken die Teilnahmemöglichkeiten für Gymnast*innen ein, an unterschiedlichen Wettkämpfen teilzunehmen. Daher werden die Startrechte Gymnastik ab 2026 in die Bereiche Pflicht und Kür unterschieden.

Der P(Pflicht-) Bereich umfasst die Synchrongymnastik und P-Gruppe, der die Pflichtübungen des DTB-Aufgabenbuch als Grundlage hat. Im K(Kür-) Bereich turnen Gymnast*innen Kürübungen und damit grenzt sich dieser aufgrund der freien Gestaltungsmöglichkeiten (im Rahmen eines Wertungssystems) von den Pflichtübungen ab. Beide Bereiche haben den Deutschland-Cup als höchsten nationalen Wettkampf.
In mehreren Regionen der Landesturnverbände arbeiten territorial naheliegende Vereine spezialisiert nur im P- bzw. nur im K-Bereich. Gymnast*innen sind oftmals Mitglied in zwei Vereinen, um sowohl in dem einen als auch in dem anderen Bereich zu trainieren, konnten bisher aber nur für einen Verein aktuell das Startrecht und somit die Teilnahme an Wettkämpfen wahrnehmen. Um allen Gymnast*innen die Teilnahme an Wettkämpfen in beiden Bereichen, jedoch für verschiedene Vereine, zu ermöglich, wurde in der Bundestagung Gymnastik 2025 der Antrag auf Änderung der Startrechte Gymnastik formuliert. Dieser Antrag ging in den Turntag ein und wurde dort positiv votiert.

Daher gibt es ab 01.01.2026 folgende Startrechte:
[GYM/P-E] Gymnastik P-Einzel
[GYM/P-TEAM] Gymnastik P-Gruppe
[GYM/K-E] Gymnastik K-Einzel
[GYM/K-TEAM] Gymnastik K-Gruppe

Die bisherigen Startrechte:
[GYM-E] Gymnastik Einzel
[GYM-G] Gymnastik Gruppe
entfallen künftig und sind nur noch bis zum 31.12.2025 gültig.

Die Empfehlung lautet daher, bis Ende des Jahres keine Startrechte Gymnastik Einzel bzw. Gruppe für 2026 zu verlängern, sondern ab Januar 2026 die oben genannten Startrechte zu beantragen.

Informationen zur Beantragung von Startrechten sind hier zu finden: Passwesen