Der Deutsche Turner-Bund wurde am 26. Januar 2026 über die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen informiert. Dieser hat die Kanzlei Redeker Sellner Dahs mit der Prüfung der Einleitungsverfügung beauftragt. Die Ergebnisse dieser Prüfung liegen nunmehr vor.
Die Einleitungsverfügung enthält sowohl Ausführungen zu dem von der Staatsanwaltschaft derzeit angenommenen Sachverhalt als auch zu dessen rechtlicher Bewertung. Weitergehende aktuelle Informationen aus der Ermittlungsakte liegen dem DTB bislang nicht vor. Die Rechtsanwälte haben bereits einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt.
Die Überprüfung durch die beauftragte Kanzlei kommt zu dem Ergebnis, dass sich eine Strafbarkeit der beschuldigten DTB-Funktionäre auf Grundlage der Einleitungsverfügung nicht nachvollziehen lasse. Die darin enthaltenen tatsächlichen Ausführungen und rechtlichen Erwägungen seien im Ergebnis nicht geeignet, die erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe zu tragen.
Über dieses Prüfungsergebnis wurden Präsidium und Vorstand des DTB am 3. Februar 2026 informiert. Auf dieser Grundlage sieht das Präsidium keine Veranlassung für personelle Konsequenzen.
Der DTB nimmt die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart weiterhin sehr ernst. Er wird diese Ermittlungen nach wie vor unterstützen und nach Akteneinsicht gegenüber der Staatsanwaltschaft Stellung nehmen. Auch darüber hinaus behält der DTB die weiteren Entwicklungen im Blick und wird die Situation erforderlichenfalls ergänzend bewerten.