Rhönradturnen

Die neuen Wertungsbestimmungen

Version 1.2.0 der Wertungsbestimmungen veröffentlicht

 

Nach vielen Rückmeldungen von engagierten Turner*innen, Trainer*innen und Kampfrichter*innen haben die Kampfrichterverantwortlichen Xenia Selbach und Helene Hild die Wertungsbestimmungen überarbeitet und veröffentlichen hiermit Version 1.2.0. Im Wesentlichen beinhaltet diese Version zahlreiche Anpassungen an das Wertungssystem des Internationalen Rhönradturnverbandes (IRV), um den deutschen Rhönradsport international anschlussfähig zu halten. Neuerungen, die der IRV beschlossen hat, wurden übernommen, bisher international umgesetzte Regelungen, die in Deutschland zuvor nicht umgesetzt wurden, werden jetzt auch in Deutschland eingeführt.

 

Das Dokument beginnt mit einer ausführlichen Änderungshistorie, in der alle inhaltlichen Änderungen vermerkt sind. Alle Änderungen, egal ob am Inhalt oder an Formulierungen, sind im Dokument gelb hinterlegt.

 

Die neuen Wertungsbestimmungen gelten auf DTB-Ebene erstmals mit den Deutschen Meisterschaften am 18. Oktober 2025, auch für den Deutschland-Cup am 8./9. November werden diese Wertungsbestimmungen zugrunde gelegt.  Bei den Nord- und Süddeutschen Meisterschaften gilt noch Version 1.1.0.

 

Wir veröffentlichen diese Version mit einem Monat Vorlauf, um Turner*innen, Trainer*innen und Kampfrichter*innen die Gelegenheit zu geben, sich an die Änderungen zu gewöhnen. Zwar hat sich bisweilen die Höhe von Abzügen geändert, was bestraft wird, ist aber in vielen Fällen gleich geblieben.

 

Die größten Änderungen auf einen Blick:

  • Nach drei Stürzen muss kein Unterschwung mehr gezeigt werden (u.a. wg. Verletzungsprophylaxe).
  • Wird eine Musikkür mit Anlauf begonnen und dabei das Rad angefasst und dann wieder losgelassen, gilt dies analog zum IRV als der eine erlaubte Verlust des Radkontaktes.
  • In der Musikalität werden analog zum IRV keine Abzüge von den vergebenen Punkten (bspw. für Stürze) vorgenommen - diese Abzüge sollten sich bereits in den vergebenen Punkten der Kategorien 2-7 widerspiegeln.
  • Spiraleküren enden analog zum IRV nicht mehr mit einem Unterschwung, sondern mit Aus-dem-Rad-Treten mit max. 2 Schritten.
  • Einführung einer Limitierung von Mattenstapeln im Sprung (ebenfalls Verletzungsprophylaxe), Einführung neuer IRV-Abzüge für mangelnde Vorbereitung auf die Landung sowie Über-/Unterrotation.
  • Sprünge, die die zulässige Höchstschwierigkeit einer Alters-/Leistungsklasse übersteigen, sind NICHT ungültig, bekommen allerdings nur die zulässige Höchstschwierigkeit der Alters-/Leistungsklasse anerkannt.

 

Die zugehörigen Wertungshilfen für Musikalität wurden bereits überarbeitet, die Wertungshilfen für Sprung folgen vor den Deutschen Meisterschaften, die Schulungsunterlagen für Stufe 1 und 2 werden in Rücksprache mit den Landeskampfrichterwart*innen vor den nächsten Schulungsdurchgängen angepasst. Bei der Kampfrichter*innenfortbildung für Bundeskampfrichter*innen (Stufe 3) Anfang 2026 werden diese Änderungen detailliert besprochen.

 

Wir freuen uns übe euer Feedback und auf die ersten Wettkämpfe mit den neuen Bestimmungen!