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Sprossenwand - Magazin im DTB

 

Umsetzung in zehn Kommunen

Vom 01.03.2019 bis zum 31.05.2022 hat der DTB das vom GKV-Bündnis für Gesundheit geförderte Interventionsprogramm gemeinsam mit den folgenden drei Landesturnverbänden im Rahmen einer Pilotphase umgesetzt:

Jeder Landesturnverband hat das Programm wiederum in drei bis vier Pilotregionen umgesetzt.
Die speziell ausgebildeten AuF-Berater*innen haben ihre Pilot-Tandems während der gesamten Projektlaufzeit begleitet.

Auch in der neuen Projektphase (01.06.2022 bis 31.05.2025) werden die Pilot-Tandems bei der Umsetzung begleitet, wenn sie das Projekt weiterführen.

Übersicht der Pilotregionen

Die drei Pilot-Tandems in Rheinhessen 

  • Dexheim
  • Jugenheim
  • Ober-Olm
     

Die drei Pilot-Tandems in Sachsen 

  • Grimma
  • Schkeuditz
  • Stollberg/Erzgebirge
     

Die vier Pilot-Tandems in Sachsen-Anhalt

  • Genthin
  • Gommern
  • Merseburg
  • Einheitsgemeinde Mansfeld (OT Molmerswende)
     

 

 

Auswahl der Pilot-Tandems

Interessensbekundungsverfahren

Der Erfolg des Interventionsprogramms ist zum größten Teil von dem Interesse und der Motivation der beteiligen Kommunen und Vereinen abhängig. Daher wurde bei der Ansprache und Auswahl der Pilot-Tandems ausreichend Zeit für Information und Beratung aufgebracht und Teilnahmevoraussetzungen bestimmt (siehe unten), um eine bestmögliche Umsetzung des Programms zu ermöglichen.
 

Von der Ansprache bis zur Tandembildung

Im ersten Schritt wurden die Turn- und Sportvereine ausgewählt. Diese wurden durch die AuF-Berater*innen entweder direkt angesprochen oder die Vereine haben sich auf eine offizielle Ausschreibung beworben. Bei Interesse der Vereine wurde im zweiten Schritt (mit oder ohne Unterstützung der AuF-Berater*innen) die Kommune über das Programm informiert und um Teilnahme gebeten. Zeigte auch die Kommune Interesse und stimmte den Teilnahmevoraussetzungen zu, kam es zur Tandembildung. Diese wurde durch die Unterzeichnung einer gemeinsamen Absichtserklärung besiegelt und somit der offizielle Startschuss für die Umsetzung von "AuF-Leben" gegeben.


Teilnahmevoraussetzungen

Für die Kommune:

  • Zusage die Thematik zur kommunalen Aufgabe zu deklarieren
  • Benennung eines Ansprechpartners für das Projekt für den Zeitraum der Pilotphase
  • Einrichtung und Leitung des kommunalen Netzwerkes (Ansprache von potenziellen Netzwerkpartnern)
  • Aufrechterhaltung der geschaffenen Strukturen auch nach Ende des Projektzeitraums
  • Bereitschaft in die anfallenden Aufgaben auch Ressourcen zu investieren
  • Bereitschaft zur Teilnahme an einer externen Evaluation

 

Für den Turn- und Sportverein:

  • Benennen einer/s Seniorensportbeauftragten, um die Belange der Älteren besser kanalisieren und berücksichtigen zu können
  • Analyse der bisher bestehenden Angebote für Ältere im Verein (sowie im lokalen Umfeld) als Ausgangspunkt für die weitere Planung in
    Zusammenarbeit mit der Kommune
  • Durchführung von niederschwelligen Einsteiger-Bewegungsangeboten in Einrichtungen, in denen die Zielgruppe anzutreffen ist
  • Einrichten von mind. zwei neuen Bewegungsangeboten
  • Bereitstellung von qualifizierten Übungsleiter/innen
  • Überführung der Bewegungsangebote in Dauerangebote
  • Bereitschaft zur Teilnahme an einer externen Evaluation

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