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Sprossenwand - Magazin im DTB

 

Informationen für Einsatzstellen

Ein BFD im Sport ist als Bildungs- und Orientierungsjahr zu verstehen, dessen Ziele darin bestehen, die Bereitschaft von Menschen für ein freiwilliges gesellschaftliches Engagement und die Übernahme von Verantwortung zu fördern sowie ihnen Einblick in ein Berufsfeld zu vermitteln, in dem die Freiwilligen berufliche Erfahrungen sammeln oder sich auch für eine ehrenamtliche Tätigkeit entscheiden können.

Der BFD im Sport vermittelt neue, wichtige, spannende und persönliche Erfahrungen. Die pädagogische Begleitung sichert diesen Lernprozess ab.

Trägerschaft

Als Träger für den BFD im Sport wurde die Deutsche Turnerjugend im DTB e.V. von der Deutschen Sportjugend (dsj) anerkannt. Die DTJ ist somit der zuständigen Träger für die Organisation, Durchführung und Verwaltung des BFD im Sport. Sie trägt damit die Verantwortung gegenüber der zuständigen Zentralstelle (Deutsche Sportjugend). Die DTJ als Träger des BFD verpflichtet sich folgende Aufgaben wahrzunehmen:

  •     Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen
  •     Sozialpädagogische Begleitung und Qualifizierung der Teilnehmer*innen
  •     Organisation und Durchführung von Seminartagen
  •     Bearbeitung der Anerkennung von Einsatzstellen
  •     Bearbeitung der Zulassung von Teilnehmer*innen in Zusammenarbeit mit den Einsatzstellen
  •     Auszahlung des Taschengeldes

BFD Abschlussseminar | Bildquelle: DTJ

Einsatzstellen und deren Aufgaben

  •     Auswahl der Freiwilligen
  •     Fachliche Anleitung und Beaufsichtigung der BFDler*innen bei Tätigkeiten mit dem Ziel, einen guten Einblick in Aufgaben und Abläufe der Einsatzstelle zu geben
  •     Einsatz der Freiwilligen in einem geeigneten Bereich
  •     Einhaltung der Arbeitszeit von 39 Stunden bzw. bei über 27-jährigen
  •     20,5 Std. oder 30 Std. pro Woche (max. 10 Std. täglich)
  •     Gewährung von 26 Tagen Jahresurlaub nach Bundesurlaubsgesetz
  •     Freistellung der BFDler*innen für die jeweiligen Weiterbildungstage
  •     Übernahme der Fahrtkosten für alle Dienstfahrten (ausgenommen sind die Weiterbildungstage) der Teilnehmer*innen.
  •     Anteilige Finanzierung Zahlung der vereinbarten Einsatzkostenumlage an die DTJ

Voraussetzungen für die Anerkennung als Einsatzstelle durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BafzA) sind:

  •     Gemeinwohlorientierung der Einsatzstelle
  •     Sicherstellung der fachlichen, pädagogischen und persönlichen Betreuung der BFDler*innen durch eine Fachkraft

Nach erfolgter Anerkennung kann die Einsatzstelle Teilnehmer*innen benennen und der DTJ melden. Hierzu sind die notwendigen Personalunterlagen der DTJ fristgerecht einzureichen. Der Antrag auf Anerkennung kann bei Bedarf bei der DTJ anfordern werden.   


Was noch zu beachten ist...

  • Einsatzkostenpauschale

    Die Gesamtkosten, die eine Einsatzstelle nach Abzug aller Zuschüsse noch selbst aufbringen muss, um eine*n BFDler*in zu beschäftigen, betragen monatlich:

    - 390,00 EUR für einen Stellenumfang von 39,0 Std./Woche
    - 295,00 EUR für einen Stellenumfang von 30,0 Std./Woche
    - 205,00 EUR für einen Stellenumfang von 20,5 Std./Woche

    Die Einsatzkostenumlage wird zwischen der Einsatzstelle und der DTJ für einen Vertragszeitraum von 12 Monaten fest vereinbart. Die Zahlung der Taschengeldbezüge an die Teilnehmer*innen erfolgt durch die DTJ. Die DTJ übernimmt die An- und Abmeldung sowie die Zahlung der Beiträge an die jeweiligen Sozialversicherungsträger.

  • Rechtliche Grundlagen

    Der Einsatz von Teilnehmer*innen erfolgt aufgrund des Bundesfreiwilligendienstgesetzes (BFDG). Obwohl der BFD im Sport kein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis ist, gelten die arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften, z.B. (Jugend-) Arbeitsschutzgesetz. Der/Die Teilnehmer*in darf keine angestellte Arbeitskraft ersetzen. Für Bewerber*innen des BFD besteht kein Arbeitsplatzschutz, d.h. ein vorhergehendes Arbeitsverhältnis muss gekündigt werden und es besteht kein Anspruch auf Wiedereinstellung.

  • Übernahme der Kosten für Seminarblöcke

    - An- und Abmeldung der Teilnehmer*innen bei den Sozialversicherungsträgern und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung)
    - Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft
    - Abwicklung der Verwaltungsarbeiten (Erstellung der Lohnabrechnungen, Einsatzverträge, Bescheinigungen über die Teilnahme am BFD im Sport, Beantragung und Abwicklung der Zuschüsse, Rechnungserstellung für die Einsatzstellen)
    - Zusammenarbeit mit der Zentralstelle für den BFD im Sport, der Deutschen Sportjugend

  • Zeitraum und Dauer

    Der BFD beginnt zu jedem 1. eines Monats und dauert 12 Monaten. In Ausnahmefällen ist eine Dauer von mindestens 6 bis maximal 18 Monaten möglich.

  • Alter

    Der BFD kann von Menschen geleistet werden, die ihre Vollzeitschulpflicht absolviert haben. BFDler*innen sind dadurch im Regelfall mindestens 16 Jahre alt. Eine Altersbegrenzung nach oben gibt es nicht.

  • Arbeitszeit und Tätigkeiten

    Die wöchentliche Arbeitszeit im BFD beträgt 39 Stunden, bzw. bei über 27-jährigen besteht auch die Möglichkeit von 20,5 bzw. 30 Stunden (genaueres wird mit der Einsatzstelle abgesprochen und vertraglich festgelegt). Persönliches Training ist für Spitzensportler*innen während der Arbeitszeit ist nach Genehmigung der DTJ möglich.

  • Bewerbungsverfahren

    Die Einsatzstellen führen ihr Bewerbungsverfahren in eigener Regie durch. Die Entscheidung für einen Bewerber/eine Bewerberin trifft die Einsatzstelle. Sie laden die Bewerber*innen ein. Bitte teilen Sie den Bewerber*innen möglichst zeitnah ihre Entscheidung mit oder informieren Sie sie, dass die Entscheidung noch einen bestimmten Zeitraum dauern wird. Bewerber*innen, die Ihnen nicht zusagen, können Sie an die DTJ verweisen.