Mit Aussetzung der Wehrpflicht und somit des Zivildienstes wurde in 2011 von der Bundesregierung der Bundesfreiwilligendienst (BFD) eingeführt. Er fördert das zivilgesellschaftliche Engagement von Frauen und Männern aller Generationen und unterstützt somit ein lebenslanges Lernen.
Ein BFD im Sport ist als Bildungs- und Orientierungsjahr zu verstehen, dessen Ziele darin bestehen, die Bereitschaft von Menschen für ein freiwilliges gesellschaftliches Engagement und die Übernahme von Verantwortung zu fördern sowie ihnen Einblick in ein Berufsfeld zu vermitteln, in dem die Freiwilligen berufliche Erfahrungen sammeln oder sich auch für eine ehrenamtliche Tätigkeit entscheiden können.
Der BFD im Sport vermittelt neue, wichtige, spannende und persönliche Erfahrungen. Die pädagogische Begleitung sichert diesen Lernprozess ab.Für ihre Einsatzstellen übernimmt die Deutsche Turnerjugend im DTB e.V.
Der Einsatz von Teilnehmer*innen erfolgt aufgrund des Bundesfreiwilligendienstgesetzes (BFDG). Obwohl der BFD im Sport kein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis ist, gelten die arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften, z.B. (Jugend-) Arbeitsschutzgesetz usw.. Der/Die Teilnehmer*in darf keine angestellte Arbeitskraft ersetzen. (Arbeitsmarktneutralität)
Für Bewerber*innen des BFD besteht kein Arbeitsplatzschutz, d.h. ein vorhergehendes Arbeitsverhältnis muss gekündigt werden und es besteht kein Anspruch auf Wiedereinstellung.
Als Träger für den BFD im Sport wurde die Deutsche Turnerjugend im DTB e.V. von der Deutschen Sportjugend (dsj) anerkannt. Die DTJ ist somit der zuständigen Träger für die Organisation, Durchführung und Verwaltung des BFD im Sport. Sie trägt damit die Verantwortung gegenüber der zuständigen Zentralstelle (Deutsche Sportjugend).
Die DTJ als Träger des BFD verpflichtet sich folgende Aufgaben wahrzunehmen:
Voraussetzungen für die Anerkennung als Einsatzstelle durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BafzA) sind:
Nach erfolgter Anerkennung kann die Einsatzstelle Teilnehmer*innen benennen und der DTJ melden. Hierzu sind die notwendigen Personalunterlagen der DTJ fristgerecht einzureichen. Der Antrag auf Anerkennung kann bei Bedarf bei der DTJ anfordern werden.
Die Gesamtkosten, die eine Einsatzstelle nach Abzug aller Zuschüsse noch selbst aufbringen muss, um eine*n BFDler*in zu beschäftigen, betragen monatlich
Die Einsatzkostenumlage wird zwischen der Einsatzstelle und der DTJ für einen Vertragszeitraum von 12 Monaten fest vereinbart. Die Zahlung der Taschengeldbezüge an die Teilnehmer*innen erfolgt durch die DTJ. Die DTJ übernimmt die An- und Abmeldung sowie die Zahlung der Beiträge an die jeweiligen Sozialversicherungsträger.
Der BFD beginnt zu jedem 1. eines Monats und dauert 12 Monaten. In Ausnahmefällen ist eine Dauer von mindestens 6 bis maximal 18 Monaten möglich.
Der BFD kann von Menschen geleistet werden, die ihre Vollzeitschulpflicht absolviert haben. BFDler*innen sind dadurch im Regelfall mindestens 16 Jahre alt. Eine Altersbegrenzung nach oben gibt es nicht.
Die wöchentliche Arbeitszeit im BFD beträgt 39 Stunden, bzw. bei über 27-jährigen besteht auch die Möglichkeit von 20,5 bzw. 30 Stunden (genaueres wird mit der Einsatzstelle abgesprochen und vertraglich festgelegt). Persönliches Training ist für Spitzensportler*innen während der Arbeitszeit ist nach Genehmigung der DTJ möglich.
Die Einsatzstellen führen ihr Bewerbungsverfahren in eigener Regie durch. Die Entscheidung für einen Bewerber/eine Bewerberin trifft die Einsatzstelle. Sie laden die Bewerber*innen ein. Bitte teilen Sie den Bewerber*innen möglichst zeitnah ihre Entscheidung mit oder informieren Sie sie, dass die Entscheidung noch einen bestimmten Zeitraum dauern wird. Bewerber*innen, die Ihnen nicht zusagen, können Sie an die DTJ verweisen.