Fotografen bei den Olympischen Spiele 2024 | Foto: DTB

Informationen für Journalisten

Medienakkreditierungen für DTB-Veranstaltungen

Medienakkreditierungen

für alle nationalen Veranstaltungen des DTB

Medienakkreditierungen für alle nationalen Veranstaltungen des Deutschen Turner-Bundes werden durch die DTB-Pressestelle erteilt, der zudem das Verfahren obliegt. 

Alle erteilten Medienakkreditierungen gelten ausschließlich für redaktionelle Berichterstattung gemäß Art. 5 Abs. 1 GG. Das Erteilen einer Medienakkreditierung setzt die Einwilligung der aktuellen Medienrichtlinien des DTB zwingend voraus.

Die Beantragung einer Medienakkreditierung für eine DTB-Veranstaltung muss spätestens fünf Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung erfolgt sein und kann ausschließlich über das DTB-Formular eingereicht werden. Mündliche sowie Absprachen gegenüber Dritten wie lokalen Ausrichtern besitzen keine Gültigkeit.

Medienakkreditierungen für internationale Veranstaltungen und Wettkämpfe wie Europa- und Weltmeisterschaften müssen unmittelbar über den Europäischen Turnverband (European Gymnastics) oder den Weltturnverband (FIG) beantragt werden.

Richtlinien für Medienakkreditierungen

  1. Als akkreditierte Medienvertreter*in können bei DTB-Veranstaltungen nur professionelle, also hauptberufliche Journalist*innen, Redakteur*innen und Fotograf*innen zugelassen werden.
  2. Als Nachweis der journalistischen Tätigkeit gilt ausschließlich ein Bundeseinheitlicher Presseausweis, dieser wird von folgenden Journalistenverbänden ausgestellt:

    Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV)
    Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in Ver.di (dju)
    Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
    Medienverband der freien Presse (MVFP)
    Fotografenverband FREELENS
    Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS) 

    Dieser entsprechende Ausweis muss vor einer erteilten Akkreditierung dem DTB als Kopie zugesendet werden. Ausländische Journalist*innen benötigen als Nachweis einen Ausweis des Internationalen Sportjournalisten-Verbandes AIPS.

    Andere vermeintliche „Presseausweise“ werden nicht anerkannt.

  3. Mit einer Medienakkreditierung des DTB sind nur redaktionelle Tätigkeiten möglich, die in unmittelbaren Bezug zur Veranstaltung stehen. Eine kommerzielle/werbliche oder private Nutzung der produzierten Inhalte bzw. des produzierten Materials ist nicht erlaubt.
  4. Bei Freelancern bzw. freien Journalisten ist dem DTB grundsätzlich zum Presseausweis eine schriftliche Bestätigung einer Auftrag gebenden Redaktion mit einzureichen. 
  5. Aufgrund beschränkter Kapazitäten in den Veranstaltungsstätten kann stets nur eine begrenzte Anzahl von Medienvertretern zugelassen werden. Der DTB erteilt in solchen Fällen die Akkreditierungen nach zuvor erfolgter Prüfung und Gewichtung der Anfragen. Ein grundsätzlicher Anspruch besteht für keine der o.g. journalistischen Gruppen. Den Medienvertretern werden bei DTB-Veranstaltungen spezielle Arbeitsplätze bzw. Foto-/TV-/Interview-Zonen zugewiesen. Die akkreditierten Journalist*innen verpflichten sich, ihre redaktionelle Tätigkeit nur innerhalb dieser Vorgaben auszuüben.
  6. Der Schutz der Sportler*innen, insbesondere Minderjährigen, ist dem DTB ein besonderes Anliegen. Im Sinne des Safe Sport Codes des DTB verpflichten sich die akkreditierten Journalist*innen zudem, in ihrer redaktionellen Tätigkeit die Persönlichkeitsrechte der teilnehmenden Sportler*innen und Zuschauer*innen zu wahren. Dazu zählt auch keinerlei diskreditierende oder kompromittierende Inhalte zu erstellen und zu veröffentlichen.
  7. Vor allem Fotosituationen mit ungemessenen, ethisch problematischen Bildmotiven (Spreizpositionen) von Aktiven dürfen nicht veröffentlicht und nicht weitergegeben werden. Schutzräume von Aktiven wie Umkleidekabinen und/oder Toiletten dürfen nicht betreten werden. Hier gilt ein striktes Verbot für Foto und Bewegtbild. Bei Verstoß gegen die Medienrichtlinien behält sich der DTB vor, eine bereits erteilte Akkreditierung zu entziehen oder einen künftigen Akkreditierungsantrag abzulehnen.