Presseakkrediterungen
für alle nationalen Veranstaltungen des DTB
Presseakkreditierungen für alle nationalen Veranstaltungen des Deutschen Turner-Bundes werden durch ihn und seine Pressestelle erteilt, denen zudem das Verfahren obliegt.
Alle erteilten Presseakkreditierungen gelten ausschließlich für redaktionelle Berichterstattung gemäß Art. 5 Abs. 1 GG. Das Erteilen einer Presseakkreditierung setzt die Einwilligung der aktuellen Medienrichtlinien des DTB zwingend voraus.
Die Beantragung einer Presseakkreditierung für eine DTB-Veranstaltung muss spätestens fünf Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung erfolgt sein und kann ausschließlich über das DTB-Formular eingereicht werden. Mündliche sowie Absprachen gegenüber Dritten wie lokalen Ausrichtern besitzen keine Gültigkeit.
Presseakkreditierungen für internationale Veranstaltungen und Wettkämpfe wie Europa- und Weltmeisterschaften müssen unmittelbar über den Europäischen Turnverband (European Gymnastics) oder den Weltturnverband (FIG) beantragt werden.

Medienvertreter*innen
- Als akkreditierte Medienvertreter*in können bei DTB-Veranstaltungen nur professionelle, also hauptberufliche Journalist*innen, Redakteur*innen und Fotograf*innen zugelassen werden.
- Zur Bestätigung der journalistischen Tätigkeit gilt der Presseausweis der Organisationen VDS, DJV, DJU in Verdi, BDZV und VDZ, der vor einer erteilten Akkreditierung dem DTB als Kopie zugesendet werden muss. Ausländische Journalist*innen benötigen als Nachweis einen Ausweis des Internationalen Sportjournalisten-Verbandes AIPS.
- Mit einer Medien-Akkreditierung des DTB sind nur redaktionelle Tätigkeiten möglich, die in unmittelbaren Bezug zur Veranstaltung stehen. Eine kommerzielle/werbliche oder private Nutzung der produzierten Inhalte bzw. des produzierten Materials ist nicht erlaubt.
- Bei Freelancern bzw. freien Journalisten ist dem DTB grundsätzlich zum Presseausweis eine schriftliche Bestätigung einer Auftrag gebenden Redaktion mit einzureichen. In Ausnahmefällen behält sich die DTB vor, journalistisch tätige Personen zu akkreditieren, auch wenn sie ihre red. Tätigkeit nicht durch eine Mitgliedschaft in einem Journalistenverband nachweisen können. Hierfür sind gesonderte Nachweise zu erbringen, die unmittelbar und per Einzelfall-Entscheidung mit der DTB-Pressestelle abzustimmen sind.
- Aufgrund beschränkter Kapazitäten in den Veranstaltungsstätten kann stets nur eine begrenzte Anzahl von Medienvertretern zugelassen werden. Der DTB erteilt in solchen Fällen die Akkreditierungen nach zuvor erfolgter Prüfung und Gewichtung der Anfragen. Ein grundsätzlicher Anspruch besteht für keine der o.g. journalistischen Gruppen. Den Medienvertretern werden bei DTB-Veranstaltungen spezielle Arbeitsplätze bzw. Foto-/TV-/Interview-Zonen zugewiesen. Die akkreditierten Journalist*innen verpflichten sich, ihre redaktionelle Tätigkeit nur innerhalb dieser Vorgaben auszuüben.
- Der Schutz der Sportler*innen, insbesondere Minderjährigen, ist dem DTB ein besonderes Anliegen. Im Sinne des Safe Sport Codes des DTB verpflichten sich die akkreditierten Journalist*innen zudem, in ihrer redaktionellen Tätigkeit die Persönlichkeitsrechte der teilnehmenden Sportler*innen und Zuschauer*innen zu wahren. Dazu zählt auch keinerlei diskreditierende oder kompromittierende Inhalte zu erstellen und zu veröffentlichen.
- Vor allem Fotosituationen mit ungemessenen, ethisch problematischen Bildmotiven (Spreizpositionen) von Aktiven dürfen nicht veröffentlicht und nicht weitergegeben werden. Schutzräume von Aktiven wie Umkleidekabinen und/oder Toiletten dürfen nicht betreten werden. Hier gilt ein striktes Verbot für Foto und Bewegtbild. Bei Verstoß gegen die Medienrichtlinien behält sich der DTB vor, eine bereits erteilte Akkreditierung zu entziehen oder einen künftigen Akkreditierungsantrag abzulehnen.
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Pressebilder zu freien Verwendung durch die Presse. Fotohinweis: Picture Alliance & DTB