DTJ-VV 2023 in Forst Plenum

Unsere Struktur

Struktur

Die Struktur und Aufgaben der Deutschen Turnjugend sind in der Jugendordnung sowie der Geschäftsordnung festgelegt. Sie bilden die Grundlage für das gemeinsame Handeln und regeln die Zuständigkeiten der Organe und Gremien. So wird sichergestellt, dass alle Bereiche transparent organisiert sind und die Arbeit der Turnjugend wirkungsvoll und im Sinne junger Menschen gestaltet wird.

 

Organe

  • Vollversammlung
  • Jugendhauptausschuss
  • Vorstand
  • besonderer Vertreter 

Vollversammlung

Die Vollversammlung ist das oberste Organ der Deutschen Turnjugend. Sie findet alle zwei Jahre statt.

Ihr gehören an:

  • 100 gewählte Abgeordnete der DTJ aus den Mitgliedsverbänden mit Jugendstruktur
  • Mitglieder des Jugendhauptausschusses

Die Vollversammlung der Deutschen Turnjugend legt die Richtlinien der DTJ-Arbeit fest, nimmt die Berichte des Vorstands und des besonderen Vertreters entgegen, entscheidet über die Entlastung des Vorstands, verabschiedet Haushaltsplan und -abschluss, wählt die Vorstandsmitglieder, beschließt über Anträge und über die Geschäftsordnung.

Jugendhauptausschuss

Der Jugendhauptausschuss ist zuständig für alle verbandspolitischen Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich der Vollversammlung vorbehalten sind.

Er wird gebildet aus:

  • je zwei Vertretungen der Mitgliedsverbänden mit eigenständiger Jugendstruktur 
  • je einer Vertretung der Mitgliedsverbände ohne Jugendstruktur, jedoch mit Interessensvertretung der Zielgruppe
  • je eine Vertretung der in den Technischen Komitees (TKs) zuständigen Mitglieder für Kinder- und Jugendarbeit,
  • der Vorstand

Der Jugendhauptausschuss berät über Grundsatzfragen, entscheidet in Jahren ohne Vollversammlung über den Haushalt, wählt die Delegierten für die Vollversammlung der Deutschen Sportjugend, nimmt Bestätigungen gemäß §8 vor und kann mit einfacher Mehrheit die Amtsenthebung eines Vorstandsmitglieds beschließen. Anträge dafür werden von der Jugendführung eines Landesturnverbandes gestellt.

besondere Vertreter

Der besondere Vertreter nach § 30 BGB wird vom DTB-Präsidium für fünf Jahre bestellt, auf Vorschlag des DTJ-Vorstands. Er führt die laufenden Geschäfte der DTJ, insbesondere die Planung und Bewirtschaftung des Haushalts, die Umsetzung der Beschlüsse des DTJ-Vorstands sowie die Einhaltung der Finanz- und Wirtschaftsordnung. Er handelt in seinem Aufgabenbereich eigenständig, jedoch ohne Außenvertretungsbefugnis, die ausschließlich beim Vorstand liegt. Der besondere Vertreter berichtet regelmäßig über die finanzielle und organisatorische Lage, arbeitet eng mit DTJ-Vorstand und DTB-Gremien zusammen und sorgt für die ordnungsgemäße, transparente Umsetzung der satzungsmäßigen Aufgaben der Turnjugend.

Konferenzen

Die Konferenzen der Deutschen Turnjugend finden einmal jährlich statt und wird mitden Landesturn(er)jugenden benannten Vertretungen durchgeführt. Ziel ist der Austausch, die Beratung über strategische Ausrichtungen, wichtige Themenfelder und die Weiterentwicklung von Programmen. Die Konferenzen dienen als Grundlage für Empfehlungen an Jugendhauptausschuss und Vollversammlung. Sie finden in Präsenz statt, sind öffentlich und bieten allen eingeladenen Gruppen die Möglichkeit, ihre Perspektiven einzubringen.

 

Teams

Der Vorstand der Deutschen Turnjugend setzt für besondere Aufgaben Teams ein, deren Mitgliederzahl und Sitzungsfrequenz vom Vorstand festgelegt werden. Die Teams arbeiten so lange, bis ihre Aufgabe erledigt, sie aufgelöst oder zur Vollversammlung neu bestellt werden. Die Leitung eines Teams übernimmt in der Regel ein Vorstandsmitglied oder ein*e hauptamtliche Mitarbeiter*in der DTJ. Im Falle des Teams TGM/TGW wird die Leitung im Rahmen Jahrestagung vorgeschlagen und gewählt. Der DTJ-Vorstand bestätigt anschließend die Leitung sowie das von der Teamleitung benannte Team TGM/TGW.
Es gibt das verpflichtende Team TGM/TGW, das speziell für das Turnjugend-Gruppentreffen und die Weiterentwicklung der Gruppenarbeit der DTJ zuständig ist.

Beiräte

Der Vorstand der Deutschen Turnjugend kann zur Beratung Beiräte berufen, die die Arbeit der DTJ durch externe Expertise unterstützen. Beiräte bestehen aus Personen mit fachlicher Kompetenz und beraten den Vorstand, die Landesturn(er)jugenden sowie Kinder- und Jugendvertretungen der Technischen Komitees und Teams nach Bedarf. Sie stehen auf Anfrage auch Mitgliedern des Jugendhauptausschusses oder berufenen Teams beratend zur Seite. Ratsuchende richten ihre Anfragen an das Bundesjugendsekretariat. Die Berufung der Beiräte erfolgt durch den Vorstand für die Dauer einer Legislaturperiode, wodurch eine kontinuierliche und fachlich fundierte Unterstützung der DTJ gewährleistet wird.