Struktur
Die Struktur und Aufgaben der Deutschen Turnjugend sind in der Jugendordnung sowie der Geschäftsordnung festgelegt. Sie bilden die Grundlage für das gemeinsame Handeln und regeln die Zuständigkeiten der Organe und Gremien. So wird sichergestellt, dass alle Bereiche transparent organisiert sind und die Arbeit der Turnjugend wirkungsvoll und im Sinne junger Menschen gestaltet wird.
Organe
- Vollversammlung
- Jugendhauptausschuss
- Vorstand
- besonderer Vertreter
Konferenzen
Die Konferenzen der Deutschen Turnjugend finden einmal jährlich statt und wird mitden Landesturn(er)jugenden benannten Vertretungen durchgeführt. Ziel ist der Austausch, die Beratung über strategische Ausrichtungen, wichtige Themenfelder und die Weiterentwicklung von Programmen. Die Konferenzen dienen als Grundlage für Empfehlungen an Jugendhauptausschuss und Vollversammlung. Sie finden in Präsenz statt, sind öffentlich und bieten allen eingeladenen Gruppen die Möglichkeit, ihre Perspektiven einzubringen.
Teams
Der Vorstand der Deutschen Turnjugend setzt für besondere Aufgaben Teams ein, deren Mitgliederzahl und Sitzungsfrequenz vom Vorstand festgelegt werden. Die Teams arbeiten so lange, bis ihre Aufgabe erledigt, sie aufgelöst oder zur Vollversammlung neu bestellt werden. Die Leitung eines Teams übernimmt in der Regel ein Vorstandsmitglied oder ein*e hauptamtliche Mitarbeiter*in der DTJ. Im Falle des Teams TGM/TGW wird die Leitung im Rahmen Jahrestagung vorgeschlagen und gewählt. Der DTJ-Vorstand bestätigt anschließend die Leitung sowie das von der Teamleitung benannte Team TGM/TGW.
Es gibt das verpflichtende Team TGM/TGW, das speziell für das Turnjugend-Gruppentreffen und die Weiterentwicklung der Gruppenarbeit der DTJ zuständig ist.
Beiräte
Der Vorstand der Deutschen Turnjugend kann zur Beratung Beiräte berufen, die die Arbeit der DTJ durch externe Expertise unterstützen. Beiräte bestehen aus Personen mit fachlicher Kompetenz und beraten den Vorstand, die Landesturn(er)jugenden sowie Kinder- und Jugendvertretungen der Technischen Komitees und Teams nach Bedarf. Sie stehen auf Anfrage auch Mitgliedern des Jugendhauptausschusses oder berufenen Teams beratend zur Seite. Ratsuchende richten ihre Anfragen an das Bundesjugendsekretariat. Die Berufung der Beiräte erfolgt durch den Vorstand für die Dauer einer Legislaturperiode, wodurch eine kontinuierliche und fachlich fundierte Unterstützung der DTJ gewährleistet wird.