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Sprossenwand - Magazin im DTB
Die Corona-Pandemie hält an | Bildquelle: pixabay

 

Corona-Pandemie

Aktueller Stand

Auslegung des Infektionsschutzgesetzes bietet den Sportvereinen "etwas mehr" Bewegungsfreiheit

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat in enger Zusammenarbeit mit der Sportministerkonferenz der Länder (SMK) - und mit Zustimmung des Bundesministeriums des Innern (BMI) sowie des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) eine auf die Sportthemen begrenzte Auslegung des Infektionsschutzgesetzes formuliert. 

Für die konkrete Umsetzung der Beschlusslage in Ihrem Bundesland informieren Sie sich bitte bei den jeweiligen Landesregierungen bzw. beim zuständigen Landessportbund oder den Landesturnverbänden.

Der Deutsche Turner-Bund unterstützt die Nutzung der Corona-Warn-App, damit Infektionsketten schneller unterbrochen werden können. Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind vollkommen freiwillig. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich.

10 Praxis-Tipps

zum Wiedereinstieg in den Sportbetrieb im Freien

Bewegung und systematisches Training der Fitnessfaktoren sind relevant für die Gesundheit der Menschen.

Um schnellstmöglich wieder in den Sportbetrieb einsteigen zu können und die Vereinsmitglieder wieder zu aktivieren, bietet sich zum Einstieg ein Outdoor-Training an (solange ein Indoor-Training noch nicht erlaubt ist).


DTB-Hygieneschilder zum Download

Für einen geregelten Wiedereinstieg und die gerechte Nutzung der Sporthallen und Vereinsräume wurden Hygieneschilder erstellt, die Vereine sich downloaden und für die Umsetzung der Hygienkonzepte nutzen können.


Die Leitplanken des DOSB

Stand: 14.05.2021

Distanzregeln einhalten

Abstand zwischen Personen trägt dazu bei, die Übertragungswahrscheinlichkeit von Viren zu reduzieren. Die Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen sollte dementsprechend unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgen. Der Umgang mit Distanzregeln während des Sporttreibens muss in Abhängigkeit von den Sportarten und der jeweils aktuell gültigen behördlichen Vorgaben festgelegt werden.


Freiluftaktivitäten nutzen

Sport und Bewegung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen und privaten Freiluftsportanlagen tragen ein minimales Infektionsrisiko durch den permanenten Luftaustausch. Hierfür gibt es eine klare Datenlage von Aerosolforschern. Spiel- und Trainingsformen sollten daher, soweit möglich, zunächst auch von traditionellen Hallensportarten im Freien durchgeführt werden.


Hygieneregeln beachten

Händewaschen, die konsequente Einhaltung der Nies- und Hustenetikette, die regelmäßige Desinfektion von stark genutzten Bereichen und Flächen können das Infektionsrisiko reduzieren. Dabei sollten die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen bei gemeinsam genutzten Sportgeräten weiterhin eingehalten werden.


Zugang zu Vereinsheimen und Umkleiden steuern

Bei der Nutzung von Umkleiden und Duschen in Sporthallen und Sportvereinen ist besonders auf die Einhaltung von ausreichenden Abständen zu achten. Zudem ist darauf zu achten, die Anzahl der Personen, die sich gleichzeitig in den Räumen aufhalten, zu begrenzen sowie für ausreichend Belüftung zu sorgen. Die Gastronomiebereiche können unter den jeweils geltenden Auflagen der Länder öffnen. In geschlossenen Räumen und wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist abgesehen von der sportlich aktiven Phase, der Einsatz von Mund-Nasen-Schutzmasken sinnvoll.


Veranstaltungen und Wettbewerbe mit Konzept durchführen

Für die Durchführung sportlicher Wettkämpfe sollten auf der Basis der Übergangsregeln der Verbände Konzepte genutzt werden, die organisatorische und hygienische Maßnahmen beinhalten, mit denen das Infektionsrisiko geringgehalten wird. Hier sind auch die vom TÜV Rheinland geprüften DOSB-Hygienestandards hilfreich. Dabei sind sportartspezifische Aspekte sowie die Voraussetzungen der jeweiligen Sport- bzw. Veranstaltungsstätte zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn neben den Sportler*innen auch Zuschauer*innen zugelassen werden können.


Corona-Warn-App zur Kontaktnachverfolgung nutzen

Die Kontaktnachverfolgung bleibt zur Bekämpfung von Infektionsausbrüchen ein wichtiger Baustein bei der Überwindung der Pandemie. Nutzen sie die erweiterten Funktionen der Corona-Warn-App des Bundes, z.B. um Teilnehmer*innen bei Training und Wettkampf ein komfortables Ein- und Auschecken zu ermöglichen.


Die Zusatz-Leitplanken des DOSB (Hallensport)

Stand: 28. Mai 2020

In Sporthallen und Indoor-Sportstätten ist durch regelmäßiges und intensives Lüften ein kontinuierlicher Luftaustausch zu gewährleisten. Hierfür sollten insbesondere die Pausen zwischen Trainingsgruppen genutzt werden, bzw. zusätzliche Pausen eingeführt werden. Nach Möglichkeit sollte auch während des Trainingsbetriebs gelüftet werden. Falls Klimabzw. Frischluftanlagen vorhanden sind, sollte eine fachgerechte Nutzung sichergestellt sein, um eine Fehlfunktion als „Infektionsverbreiter“ auszuschließen.

Zusätzlich zum regelmäßigen Händewaschen sollten beim Betreten und Verlassen der Sportstätte eine Gelegenheit zur Händedesinfektion zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich sollten vor und nach der sportlichen Aktivität in den geschlossenen Räumen MundNase-Masken getragen werden. Flächen wie Türklinken, die von vielen Personen in kurzer Zeit genutzt werden, müssen konsequent und regelmäßig desinfiziert werden. Zudem ist eine Reinigung der Sanitärräume und die Bereitstellung von Seife und Handdesinfektionsmittel sicherzustellen.

Insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten und -flächen durch mehr als eine Person ist eine regelmäßige Desinfektion nach jeder Nutzung notwendig. Bei gemeinsam genutzten Bällen in Spielsportarten sollten Pausen zur Desinfektion von Bällen und Händen genutzt werden. Das von Bällen ausgehende Infektionsrisiko ist bei verantwortungsvoller Nutzung grundsätzlich jedoch als gering einzuschätzen.

Im Indoor-Bereich ist ein Anmelde- und Anwesenheitsmanagement auf Grund des begrenzten Platzangebots besonders hilfreich. Grundsätzlich sollten sich Mitglieder einer Trainingsgruppe bei den Trainer*innen anmelden, um vorher zu wissen wie viele Aktive an welchem Tag und an welchem Angebot teilnehmen. Dies erleichtert die Steuerung der Gruppengröße und erlaubt eine Nachverfolgung und die Einleitung von Quarantänemaßnahmen, falls es Infektionsfälle gibt. Den jeweiligen behördlichen Vorgaben zur flächenbezogenen Gruppengröße ist auch hier strikt Folge zu leisten. Durch gestaffelte Start- und Endzeiten des Trainings können größere Personenansammlungen und Überbelegungen vermieden werden.

Die Zusatz-Leitplanken des DOSB (Wettkampf)

Stand: 06. Juli 2020

Für die Durchführung von Wettkämpfen sollte zur weiteren Eindämmung der Pandemie ein sportartspezifisches Hygienekonzept vorliegen. Hierbei geht es insbesondere darum, außerhalb des Spielfeldes/der Wettkampfzone die Abstandsregeln einzuhalten und Körperkontakte zu unterlassen. Dies gilt auch für die Administration des Spielbetriebs durch Schiedsrichter*innen und Wettkampfrichter*innen.

Der offizielle Wettkampfbetrieb im organisierten Sport ist für die lückenlose Nachverfolgung von Kontakten prädestiniert und bestens vorbereitet. Offizielle und Spieler*innen bzw. Athlet*innen sind namentlich bekannt und werden per Namen in Start- /Teilnehmer- und Spielberichtsbögen eingetragen. Zudem treten bei Mannschaftssportarten stets feste Gruppen zu den Wettkämpfen an. Für die Zeiten außerhalb des unmittelbaren Wettkampfs empfiehlt der DOSB den Teilnehmern von Sportveranstaltungen zusätzlich die Nutzung der Corona Warn-App.

Um das Ansteckungsrisiko bei der gemeinsamen An- und Abreise zu und von Wettkämpfen zu minimieren, sollten die Teilnehmer*innen – analog zu Regeln im Öffentlichen Nahund Fernverkehr - einen Mund-Nasenschutz tragen. Außerdem ist es sinnvoll, bei Fahrgemeinschaften in denselben festen Gruppen unterwegs zu sein.

Bei der Nutzung von Umkleiden und Duschen gibt es eine einfache Regel: Abstand halten und die Verweildauer auf das Minimum beschränken! Dies bedeutet, dass dafür ggfs. mehr Zeit eingeplant werden muss. Es kann auch helfen, die Taktung von Wettkämpfen zu entzerren. Umkleiden und Duschen sollten regelmäßig gelüftet und gereinigt werden.

Auch bei der Zulassung von Zuschauern geht es darum, Abstände konsequent einzuhalten und Vorkehrungen zu treffen, um im Falle von Infektionen Kontakte nachverfolgen zu können. Daraus folgt, dass eventuell weniger Zuschauer in einer Wettkampfstätte zugelassen werden können. Zudem sollte über Maßnahmen wie Anwesenheitslisten, digitale Erfassungssysteme oder die Nutzung der Corona-Warn-App eine Nachverfolgung von Kontakten umgesetzt werden. Die konkreten Maßnahmen müssen hier mit den regional zuständigen Gesundheitsbehörden abgestimmt werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Gelten die Informationen des DTB für alle Bundesländer und Landkreise?
    Unabhängig von den Organisationshinweisen und Übergangsregelungen des DTB für den Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben haben allein die jeweils zuständigen Länderministerien und Kommunen das Recht, die geltenden Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu lockern. Detaillierte Informationen zu den jeweiligen Verordnungen können der Website der Bundesregierung mit den landesspezifischen Regelungen entnommen und bei den jeweiligen Kommunen eingeholt werden.  

 

  • Wie verhält es sich mit der Datenerfassung von Teilnehmenden in Bezug auf die DSGVO? 
    Bei der Erhebung persönlicher Daten (z.B. Fragebogen SARS-CoV-2-Risiko) wird empfohlen, beim jeweils zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu erfragen, ob es für das betreffende Bundesland eine Dokumentationspflicht für Sportvereine zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus gibt. Im Fall einer Dokumentation von persönlichen Daten muss durch den Erhebenden transparent gemacht werden, wie diese Daten verwendet werden, wann sie gelöscht werden usw. 
  • Was genau ist unter „gründlichen Reinigung“ zu verstehen? 

    Der Hallenboden braucht nicht nach jeder Trainingsstunde durchgewischt zu werden – sollte aber mindestens einmal täglich gereinigt werden. Wichtig ist, dass Türklinken und Griffe, Lichtschalter und Treppengeländer etc. – nach jeder Trainingsstunde mit einem Desinfektionstuch oder Spray gereinigt bzw. desinfiziert werden. Und natürlich das Durchlüften nach jeder Trainingseinheit. 
    Unter Infektionsschutz.de hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung viele nützliche Hinweise bereitgestellt.

  • Wo finde ich Hinweise zum richtigen Umgang mit Desinfektionen und Hygienemaßnahmen?
    Nähere Informationen zur richtigen Desinfektion bieten folgende Seiten: 

  • Wer bietet Online Hygiene-Schulungen an? 
    Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bereitstellung weiterer Unterlagen zum Thema Hygiene und auch der Möglichkeit eine Hygieneschulung für Vereine anzubieten. Bislang hat der DTB noch kein Schulungsangebot. Im Internet gibt es sehr viele Hygienekurse, allerdings nicht direkt für den Sport, sondern eher andere Einsatzbereiche wie Gastronomie, Pflegeheime, Krankenhäuser oder andere gewerbliche Einrichtungen. Unter https://www.infektionsschutz.de hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung viele nützliche Hinweise bereitgestellt. 

  • Was ist beim Desinfizieren der Sportgeräte zu beachten? 
    Da eine regelmäßige Desinfektion von Turngeräten (z.B. Barrenholme, Lederbezüge von Turnkästen, Sprungtische, Balken) mit alkoholhaltigem Desinfektionsmittel das Material der Geräte strapaziert und schädigen kann, sind die Hände bei jedem Gerätewechsel zu waschen oder zu desinfizieren. 

    Auch beim Trampolinturnen wird von alkoholhaltigen Desinfektionsmitteln abgeraten, da diese das Material strapazieren. Zurzeit werden alternative Möglichkeiten geprüft. Sobald neue Ergebnisse vorliegen, werden wir diese veröffentlichen. 

  • Was ist beim Benutzen von Magnesia zu beachten?
    Das Benutzen von Magnesia ist für das Turnen am Barren, Stufenbarren und Reck unerlässlich, um mit den Händen nicht vom Gerät abzurutschen. 
    Da die Holme nicht nach jeder Übung gereinigt und anschließend neu präpariert werden können, sollten sich die Turner*innen nach jeder Übung bzw. Trainingseinheit am Gerät die Hände ausgiebig waschen. 
    Eine Übertragung des Corona-Virus durch Schweiß ist aktuellem Kenntnisstand nicht gegeben. 

  • Darf die Schnitzelgrube genutzt werden? 
    Es wird von der Nutzung abgeraten, da beim Fall und Eintauchen in die Schnitzelgrube ein Absondern von Speichel nicht ausgeschlossen werden kann und somit die Möglichkeit einer Tröpfcheninfektion besteht. 

  • Wie werden Rhönräder am besten gereinigt? 
    Hier gibt der Hersteller Zimmermann Rhönradbau GmbH in Taunusstein folgende Tipps und Hinweise: 

    Das Reinigen von Rhönrädern muss man nach Bauteilen differenzieren. 

    • Den Schlauch der Reifen reinigen Sie am besten mit Seifenwasser (Spüli) oder bei starker Verunreinigung mit Isopropanol. Dies darf aber nicht zu häufig geschehen (max. alle acht Wochen). Sonst könnten die Weichmacher aus dem Schlauch austreten. Auf keinen Fall darf Waschbenzin, Aceton oder ähnliches eingesetzt werden. 

    • Die Griffe aus Edelstahl können Sie mit einem Desinfektionsspray, Desinfektionstuch, Isopropanol oder Seifenwasser behandeln. Bitte achten Sie darauf, dass das Silikon an den Griffen nicht mit abgerieben wird. 

    • Für die Reinigung der Griffe mit Lackierung ist statt Seifenwasser ein Reinigungstuch oder Desinfektionstuch (nicht zu aggressiv) zu empfehlen. An den Stellen, an denen die Farbe schon leicht abgeblättert ist, kann Seifenwasser Rost verursachen. 

    • Für das Silikon an den Griffen ist ebenfalls statt Seifenwasser ein Reinigungstuch oder Desinfektionstuch (nicht zu aggressiv) zu empfehlen. Falls das Silikon ein Loch hat, könnte Wasser in die Reifen kommen und diese dann oxidieren. 

    • Die Fußbretter können sie mit Desinfektionsspray besprühen oder ein Desinfektionstuch benutzen. Dieses darf nicht zu nass sein sonst quillt das Holz auf. 

    • Bindungen sind leider nicht zu reinigen. Sinnvoll wäre wenn jede Turnerin und Turner ein eigenes Paar hätte. 

    • Verwenden Sie keine aggressiven Reinigungsmittel wie z. B. Lösungsmittel, scheuernde Reiniger, starke und schwache Basen, starke Säuren, Aceton, Formaldehyd, chlorierte Kohlenwasserstoffe, Phenol, organische Lösungsmittel, Reinigungssand, Reinigungspasten, Dampfentwickler und starke alkalische Reinigungsmittel. 

      Bitte achten Sie darauf, dass keine Flüssigkeit in das Innere des Rhönrads (z. B. über die Kupplungsstücke oder an undichten Silikonstellen) gelangt. 

  • Wie werden AirTracks am besten gereingt? 

    Beim Reinigen einer Airtrack empfiehlt der Hersteller folgende Vorgehensweise: 

    „Aufgrund der aktuellen Situation möchten wir Ihnen ein paar Hinweise zum Säubern der AirTracks geben. Bitte beachten Sie hierbei, dass die vorgeschlagenen Methoden keine Garantie dafür sind, alle Viren zu entfernen. AirTrack Factory übernimmt keine Haftung, bei Beschädigungen die entstehen. Wir empfehlen den AirTrack mit einer desinfizierenden Seife sowie Wasser zu säubern. Hierfür nehmen Sie am besten ein weiches Tuch oder ein altes Kleidungsstück. Falls es hartnäckige Flecken gibt, können Sie auch Waschbenzin verwenden. Sie können den AirTrack mit einem weichen Tuch trockenwischen, oder über Nacht trocknen lassen. Bitte beachten Sie, dass der AirTrack nur trocken weggepackt werden kann. Vergessen Sie hierbei nicht, dass das Velcro am AirTrack noch feucht sein kann, auch wenn der AirTrack bereits trocken ist.“

Bundeslandspezifische Informationen zum Vereinssport

Websites der Landesturnverbände und Landessportbünde

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