Das klare Ziel von DTB und der DTJ sowie den Landesturnverbänden ist die Schaffung einer Kultur des Hinsehens und des Handels in der gesamten Turnfamilie. Denn nur so kann eine Sensibilisierung für Gefahren erreicht werden. Der DTB sieht sich dem Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in besonderem Maße verpflichtet.
Dem DTB ist der Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen eine wichtige Angelegenheit. So wird in der alltäglichen Arbeit in den Turn- und Sportvereinen die Sportangebote verantwortungsvoll gestaltet und gleichzeitig die Persönlichkeitsentwicklung unterstützt. Ziel ist es, eine Kultur der Aufmerksamkeit und des Hinsehens zu schaffen. Der DTB hat anhand des dsj-Stufenmodells und der Eigenerklärung des BMI ein gesamtverbandliches Präventions- und Interventionskonzept erstellt, welches vom DTB Präsidium und DTJ Vorstand beschlossen wurde.
Der Begriff "sexualisierte Gewalt" steht für unterschiedliche Formen der Machtausübung mit dem Mittel der Sexualität. Dabei wird zwischen Handlungen mit als auch ohne Körperkontakt sowie grenzverletzendem Verhalten unterschieden. Bei sexuellen Übergriffen handelt es sich allerdings um eine Mischform aus mehreren Gewaltformen.
Folglich zählen zu sexualisierter Gewalt verbale oder gestische sexualisierte Übergriffe, sexualisierte Berührungen am Körper, Entblößen, versuchte oder erfolgte Penetration und physische Verletzungen und Misshandlungen mit sexuellem Hintergrund. Grundsätzlich werden drei Formen der sexualisierten Gewalt unterschieden:
Das Forschungsprojekt Safe Sport hat nachgewiesen, dass sexualisierte Gewalt mehrheitlich bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren vorkommt. Mädchen sind dabei häufiger betroffen als Jungen (Rulofs, 2016). Grundsätzlich weisen wir an dieser Stelle daraufhin, dass nicht nur Jugendliche die genannten Formen der Gewalt, der Demütigung, des Mobbings erleben können, sondern auch Erwachsene zu den Opfern zählen können. Es kann auch zu grenzverletzenden Handlungen der genannten Arten zwischen Gleichaltrigen – Jugendlichen wie Erwachsenen – kommen. Es sind also nicht nur erwachsene Menschen Täter*innen. Auch Kinder und Jugendliche können Täter*innen sein. Täter*innen wie Opfer unterliegen dabei keiner Altersbegrenzung.
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