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Aktuelles zur Corona-Pandemie

24.08.2021 13:10

Bund und Länder haben sich auf neue Testpflichten zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland geeinigt.

Laut Robert-Koch-Institut hat die vierte Welle bereits begonnen. Über die Aussagekraft der Inzidenzwerte wird noch gestritten. Um den Überblick zu behalten sind hier die wichtigsten Infos nochmal zusammengefasst.

Seit dem 23. August gilt demnach die 3G-Regel – geimpft, genesen, getestet. Ungeimpfte müssen dann zum Beispiel für Veranstaltungen in Innenräumen einen negativen Coronatest vorlegen. Ausgenommen von der Regelung sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr und Schüler.

Was das für den Sport bedeutet

Wer nicht vollständig geimpft ist oder nicht als genesen gilt, muss künftig in vielen Fällen entweder einen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen. Tests werden damit zur Voraussetzung zum Beispiel für den Zugang zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, zur Innengastronomie, zu Veranstaltungen und Festen, aber auch zum Besuch beim Friseur oder im Kosmetikstudio. Gleiches gilt für Sport im Innenbereich oder Beherbergungen etwa in Hotels und Pensionen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Corona-Infoseite sowie Arbeitshilfen zum Wiedereinstieg aus den verschiedenen Sportbereichen.