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Startrechte und Jahresmarken

Startrechte und Jahresmarken

Der Verein beantragt für die jeweiligen Wettkämpfer die Startrechte. Mit der Zahlung der Jahresgebühr erwirbt der Verein für den Sportler/die Sportlerin eine Jahresmarke. Dies berechtigt den Sportler/die Sportlerin zur Teilnahme an Wettkämpfen im jeweiligen Wettkampfjahr.

Eine Jahresmarke ist immer vom 1.1. bis zum 31.12. eines Kalenderjahres gültig. Die Gebühr fällt einmal im Jahr an und die Startrechte berechtigen zur Wettkampfteilnahme im jeweiligen Wettkampfjahr. Die Jahresmarke kostet pro Verein und Wettkämpfer*in:

  • für Mitglieder bis 10 Jahre: 5 Euro
  • für Mitglieder ab 11 Jahre: 10 Euro
  • nur Mannschafts-Startrechte: 5 Euro

Die Gebühr der Jahresmarke ist unabhängig von der Anzahl der beantragten Startrechte pro Verein. D.h. einer/eine Wettkämpfer*in kann in einem Verein mehrere Startrechte für unterschiedliche Sportarten ausüben, ohne dass sich die Gebühr für den Verein erhöht. Bei Ausübung verschiedener Startrechte für unterschiedliche Vereine muss jeder Verein die für ihn eingetragenen Startrechte bezahlen. Auch hier gilt die Obergrenze von 10 Euro bzw. 5 Euro. Eine Jahresmarke ist nur für das Wettkampfjahr zu beantragen, in dem die Vereinsmitglieder aktiv an Wettkämpfen teilnehmen. Für Wettkämpfer*innen die ausschließlich Mannschaftsstartrechte benötigen, kostet die Jahresmarke unabhängig vom Alter 5 Euro.

Welche Startrechte gibt es?

Startrechte gibt es für nahezu alle Sportarten im Deutschen Turner-Bund. Eine Übersicht mit allen Startrechten der DTB-Sportarten ist hier zu finden. Es wird unterschieden zwischen Einzel- und Mannschaftsstartrechten. Diese sind separat zu betrachten und können auch an verschiedene Vereine vergeben werden.

Beispiel Gerätturnen:

  • Startrecht Gerätturnen Einzel,
  • Startrecht Gerätturnen Mannschaft, 
  • Startrecht Gerätturnen Liga 

Ein Turner/eine Turnerin kann somit für drei unterschiedliche Vereine an Wettkämpfen teilnehmen. Jedes Startrecht kann aber zeitgleich nur einmal vergeben werden.

Startrechtepflicht

Alle Regelungen zur Startrechtepflicht sind in der Wettkampfordnung unter § 2.2.3 geregelt. Entsprechend wird für alle Wettkämpfe, die gemäß nationaler Wettkampfprogramme und nationaler Regelwerke stattfinden, ein gültiges Startrecht benötigt.

Diese Regelung schließt weiterhin auch alle Wettkämpfe bundesweit ein, die das Programm Turn10® ausschreiben. Auch für die Teilnahme an Showwettkämpfen (Rendezvous der Besten ab Landesfinale und Tuju-Stars) wird ebenfalls ein Startrecht verpflichtend. Jedes Gruppenmitglied benötigt eine DTB-ID sowie eine gültige Jahresmarke mit dem Startrecht Vorführungen.

Verlängerung der Startrechte

Bereits drei Monate vor Ablauf der aktuellen Startrechte ist eine Verlängerung möglich. Diese wird vom Vereinsadmin durchgeführt. Die neue Jahresmarke und die entsprechenden Startrechte sind dann bis zum 31.12. des neuen Jahres gültig.

Startrechte können nicht nur einzeln über die Ansicht eines einzelnen Mitgliedes, sondern auch gesammelt verlängert werden. Das bedeutet, dass Vereinsadmins gleichzeitig für mehrere Sportler*innen die Startrechte verlängern können, ohne jedes Mitglied einzeln aufrufen zu müssen.

Anleitung Startrechteverlängerung | Sammelverlängerung


Wichtige Informationen zur Verlängerung

  • Eine Verlängerung kann nur durchgeführt werden, wenn derzeit eine gültige Jahresmarke für den startenden Verein besteht.
  • Ist keine Jahresmarke vorhanden, so handelt es sich um eine Neubeantragung, sodass im Turnportal keine Startrechteverlängerung durchzuführen ist, sondern eine Neubeantragung des/der Startrechte. 
  • Bei einem Vereinswechsel ist keine Startrechte-Verlängerung möglich, hier handelt es sich um eine Neubeantragung. Soll der Sportler/die Sportlerin in im kommenden Jahr für einen anderen Verein starten, so muss dabei bedacht werden, dass bei einer Übernahme des Startrechts im alten Jahr auch eine Jahresmarke für das derzeitige Jahr erworben wird! Wird das Startrecht erst im kommenden Jahr übernommen, so wird auch eine Jahresmarke für das neue Jahr erworben, jedoch ist der Startpunkt der dreimonatigen Wechselsperre entsprechend später.

Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass die Sperre aufgrund des Vereinswechsels gemäß der DTB-Wettkampfordnung auch nach Ablauf der Jahresmarke am 31.12. eines Jahres für 3 Monate wirksam bleibt. Die Sperre entfällt erst, wenn das Startrecht in der entsprechenden Sportart mindestens 3 Monate erloschen war (siehe 3.8.1 Abs. 3 Wettkampfordnung DTB). 

Anleitung Startrechteverlängerung

Vereinswechsel

Bei einem Vereinswechsel mit Änderung des Startrechtes tritt gemäß der DTB-Wettkampfordnung eine dreimonatige Sperre in Kraft.

Die Sperre entfällt bei den nachfolgenden Punkten:

  1. Gleichzeitiger Wechsel des Wohnsitzes der Wettkämpferin bzw. des Wettkämpfers;
  2. Auflösung eines Vereins, einer Abteilung oder komplette Aufgabe des Wettkampfbetriebs in der jeweiligen Sportart;
  3. wenn das Startrecht in der entsprechenden Sportart mindestens 3 Monate erloschen war;
  4. wenn es sich um ein Mannschafts-Startrecht in einer Sportart handelt und der abgebende Verein eine Freigabe erteilt.

Bei Mannschafts-Startrechten kann das Mitglied eine Freigabe beim abgebenden Verein beantragen, sodass mit Einverständnis des Vereines die Sperre aufgehoben wird und der/die Wettkämpferin sofort startberechtigt ist. Diese Regelung gilt nicht für Einzelstartrechte.

Detaillierte Informationen zu den Themen Jahresmarken, Startrechten sowie Vereinswechsel und Vereinsfreigabe sind in den Anleitungen zu finden.