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Sprossenwand - Magazin im DTB

 

Verlängerung der Startrechte

Bereits drei Monate vor Ablauf der aktuellen Startrechte ist eine Verlängerung möglich. Diese wird vom Vereinsadmin durchgeführt. Die neue Jahresmarke und die entsprechenden Startrechte sind dann bis zum 31.12. des neuen Jahres gültig.

 

Startrechte können nicht nur einzeln über die Ansicht eines einzelnen Mitgliedes, sondern auch gesammelt verlängert werden. Das bedeutet, dass Vereinsadmins gleichzeitig für mehrere Sportler*innen die Startrechte verlängern können, ohne jedes Mitglied einzeln aufrufen zu müssen.


Wichtige Informationen zur Verlängerung:
 

  • Eine Verlängerung kann nur durchgeführt werden, wenn derzeit eine gültige Jahresmarke für den startenden Verein besteht.
  • Ist keine Jahresmarke vorhanden, so handelt es sich um eine Neubeantragung, sodass im Turnportal keine Startrechteverlängerung durchzuführen ist, sondern eine Neubeantragung des/der Startrechte. Hier muss individuell bei den einzelnen Sportler*innen geschaut werden.
  • Bei einem Vereinswechsel ist keine Startrechte-Verlängerung möglich, hier handelt es sich um eine Neubeantragung. Soll der/die Sportler*in im kommenden Jahr für einen anderen Verein starten, so muss dabei bedacht werden, dass bei einer Übernahme des Startrechts im alten Jahr (2023) auch eine Jahresmarke für 2023 erworben wird! Wird das Startrecht erst im kommenden Jahr (2024) übernommen, so wird eine Jahresmarke für 2024 erworben, jedoch ist der Startpunkt der 3-monatigen Wechselsperre entsprechend später.

 

Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass die Sperre aufgrund des Vereinswechsels gemäß der DTB-Wettkampfordnung auch nach Ablauf der Jahresmarke am 31.12. eines Jahres für 3 Monate wirksam bleibt. Die Sperre entfällt erst, wenn das Startrecht in der entsprechenden Sportart mindestens 3 Monate erloschen war (siehe 3.8.1 Abs. 3 Wettkampfordnung DTB). 

Eine detaillierte Anleitung für die Startrechte-Verlängerung ist hier zu finden: