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Sprossenwand - Magazin im DTB

Pluspunkt Gesundheit-Angebote Teil der Bewegungslandkarte

Alle gültigen Pluspunkt Gesundheit-Angebote sind ab sofort auch bei der bundesweiten Angebotssuche "Bewegungslandkarte" zu finden.

Mit der Bewegungslandkarte können die rund 87.000 Sportvereine in Deutschland erstmals ihre vielfältigen Angebote an einer zentralen Stelle online sammeln und zur Verfügung stellen. Interessierte haben so die Möglichkeit, auf nutzerfreundliche Weise passende Angebote in ihrer Umgebung zu finden und auszuwählen. Durch die Bündelung der vielfältigen Maßnahmen der Sportvereine an einem Ort soll der Zugang zum Sport für Menschen in ganz Deutschland erleichtert werden.


30.000 Hausärzt*innen erhalten Post!

Ausgewählte Hausärzt*innen werden über alle Pluspunkt-Angebote informiert.

Die Deutsche Krebshilfe wird ab Mai mit einer groß angelegten Kampagne unter dem Motto "Bewegung ist die beste Medizin" auf den Nutzen von Bewegung und Sport für die Gesundheit und die Vorbeugung von Krebserkrankungen aufmerksam machen.

Gemeinsam mit dem DOSB plant sie Mitte Mai eine große Versandaktion, bei dem das "Rezept für Bewegung" mehr als 30.000 bundesweit niedergelassenen Hausärzt*innen vorgestellt wird.

Dabei stehen die gesundheitsförderlichen Angebote, die mit dem Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT ausgezeichnet sind, im Vordergrund. Diese sind über die Suchmaschine von SPORT PRO GESUNDHEIT gelistet. Bei dieser Angebotssuche sind ab Mitte Mai auch alle PLUSPUNKT-Vereine präsent.


Logo Pluspunkt Gesundheit | Bildquelle: DTBLogo Sport Pro Gesundheit | Bildquelle: DOSB

Seien Sie mit dabei

Lassen Sie jetzt Ihre gesundheitsförderlichen Angebote mit dem Pluspunkt Gesundheit auszeichnen!

Sprechen Sie mit Ihren Vereinskolleg*innen über die Versandaktion und die Angebotssuche. Lassen Sie alle Ihre Gesundheitssportangebote mit dem Pluspunkt Gesundheit auszeichnen – egal ob mit oder ohne ZPP-Anerkennung. So viele Hausärzt*innen werden nur selten über Vereinsangebote informiert. Machen Sie mit und stellen Sie noch heute weitere Pluspunkt-Anträge!
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Landesturnverband (LTV)!

ANSPRECHPARTNER*INNEN der LTV


Aktuelle Informationen Corona-Epidemie

Ende der Corona-Sonderregelungen 31.12.2022

Aufgrund von Änderungen im Infektionsschutzgesetz werden bzw. sind zahlreiche Corona-Schutzregeln nicht mehr verpflichtend (sein). Damit ist die Durchführung von Präsenzkursen ohne größere Einschränkungen wieder möglich. Die Corona-Sonderregelung laufen deshalb zum 31. Dezember 2022 aus. Alle Details sind in der Verbindliche Information der Zentralen Prüfstelle Prävention zusammen gefasst (siehe Download).


Der aktuelle Stand (22.02.2021) der Corona-Sonderregelungen der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) und des GKV-Spitzenverbands sind im Folgenden zusammengefasst. Die gegenwärtigen Sonderregelungen sind nicht auf ein konkretes Enddatum begrenzt. Es gelten alle bestehenden Corona-Sonderregelungen bis auf Widerruf.

Zertifizierte Präsenzkurse können als Ausnahmeregelung auch über den 31.03.2021 hinaus auf digitalem Weg (Live-Stream) durchgeführt werden. Die Regelung greift solange die zum Infektionsschutz erlassenen Regelungen der einzelnen Bundesländer zur Kontaktbeschränkung gültig sind. Dies ist ausdrücklich eine Sonderregelung aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen, die eine Durchführung in Präsenz nicht möglich machen und gilt bis auf Widerruf.

Sofern ein zertifizierter Präsenzkurs auf digitalem Weg begonnen wurde, kann er auch in dieser Form zu Ende geführt werden. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, den begonnenen (hybride Form) Kurs in Präsenz zu Ende zu führen, sofern die Regelungen zum Infektionsschutz dies zulassen. Dies liegt in der Entscheidung der Kursleitungen gemeinsam mit den Teilnehmenden. Kompaktangebote sind in diese Regelung eingeschlossen.

Die Beschreibungen der aktuellen Corona-Bestimmungen sind in der Datei „Kommunikationskonzept: Verbindliche Anbieterinformation (Themen: Durchführung von Präventionskursen via Live-Übertragung, einschl. Programmeinweisungen und Zusatzqualifikationen)" ausführlich dargestellt. Diese können Sie nebenstehend herunterladen.


Den aktuellen Stand (26.11.2020) der Corona-Sonderregelungen der ZPP und des GKV Spitzenverbands sind hier zusammengefasst.

Verlängerung der Corona-Sonderregelung
Die Sonderregelung zur Live-Übertragung von zertifizierte Präventionskurse (Präsenzkurse) wird bis zum 31.03.2021 verlängert. Bis zu diesem Stichtag ist die digitale Durchführung von Präsenzkursen abzuschließen. Kompaktangebote sind in diese Regelungen eingeschlossen.
Auch die Programmeinweisungen, Zusatzqualifikationen und Kursleitererfahrungen können bis zum 31.03.2021 auf digitalem Wege erbracht und zur Kursprüfung bei der Zentrale Prüfstelle Prävention eingereicht werden.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit Angebote, die aufgrund von Kontaktbegrenzungen unterbrochen werden müssen, nach entsprechender Pause in Präsenz weiterzuführen. Eine Erläuterung dazu finden Sie auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbands im Bereich Prävention.

Aufgrund der Corona-Pandemie sind ggf. Abweichungen von den Kriterien des Leitfadens Prävention notwendig.

Präventionskurse: Können begonnene oder während der Zeit der Kontaktbegrenzungen beginnende Präventionskurse nach § 20 Absatz 5 SGB V aufgrund der Corona-Pandemie nicht wie vorgesehen durchgeführt werden, können sie zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt und abgeschlossen werden. Wenn die Möglichkeit besteht, kann ein begonnener oder während der Kontaktbegrenzungen beginnender Kurs bis zum 31.03.2021 unter Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) durchgeführt werden. Ein Anspruch auf eine Zertifizierung als IKT-Kurs nach Ablauf des genannten Zeitraumes besteht nicht. Aus der Teilnahmebescheinigung für die Kursteilnehmenden sollte hervorgehen, wie viele Kurseinheiten auf Grund der Corona-Pandemie nicht stattgefunden haben.

Die Beschreibungen der aktuellen Corona-Bestimmungen sind in der Datei „FAQs zur Verbindlichen Anbieterinformation“ vom 25.03.2020 & 16.04.2020 zusammengefasst, die sie entweder auf der Startseite der ZPP (https://www.zentrale-pruefstelle-praevention.de) oder nebenstehend herunterladen können.


Stand 17.04.2020 Erweiterung der Sonderregelung vom 25.03.2020 zur Nutzung digitaler Möglichkeiten

Die Auswirkungen der Corona-Epidemie haben mittlerweile alle Bereiche des öffentlichen Lebens erfasst. Um Anbieter, Kursleiter und Teilnehmer von Präventionskursen in der aktuellen Situation bestmöglich zu unterstützen, wurde durch die gesetzlichen Krankenkassen, in deren Verantwortung die Zentrale Prüfstelle Prävention tätig ist, eine Erweiterung der Sonderregelung zur Weiterführung von Präventionskursen auf digitalem Weg vorgenommen. Was bedeutet die Erweiterung der Sonderregelung konkret?


Durchführung von Präventionskursen als Live-Übertragung möglich:
Anbieter und Kursleiter haben nach Abstimmung mit den Teilnehmenden die Möglichkeit, zertifizierte Präventionskurse vorübergehend z. B. als Live-Übertragung durchzuführen, sofern die Kurse aufgrund der Kontaktbegrenzungen nicht als Präsenzveranstaltungen stattfinden können. Diese Sonderregelung gilt sowohl für bereits begonnene Kurse als auch für Kurse, die noch beginnen werden (Stichtag 25.03.2020). Die Regelung ist zeitlich befristet. Bis zum 30. September 2020 müssen diese Kurse abgeschlossen werden. Einzelne Einheiten von Kursen, die aufgrund der Corona-Epidemie unterbrochen werden mussten, können bis 31.12.2020 nachgeholt werden. Alle Anbieter und Kursleiter sollten dies in ihre Planungen einbeziehen. Kompaktangebote sind in die Regelung eingeschlossen.

Bitte beachten: Zertifizierte Präventionskurse, die statt eines Vor-Ort-Termin als LiveÜbertragung stattfinden, sind keine IKT-Angebote gemäß Leitfaden Prävention. Eine Anerkennung als IKT-Angebot ist somit ausgeschlossen.


Was ist bei der Durchführung eines Präsenzkurses als Live-Übertragung zu beachten?
Ein zertifizierter Präventionskurs, der als Vor-Ort-Veranstaltung konzipiert ist, sollte sich im Fall einer Live-Übertragung vollständig an der Durchführung als Präsenzveranstaltung orientieren. Für die Qualität des Kurses und das Gelingen des zertifizierten Präventionskurses ist der Anbieter bzw. Kursleiter verantwortlich. Zur Herstellung der Transparenz sollte der Anbieter bzw. Kursleiter den Teilnehmenden im Vorfeld konkret erläutern, wie die LiveÜbertragung
ablaufen wird. Für die Übertragung wird den Anbietern und Kursleitern empfohlen, möglichst auf zertifizierte Videodienstanbieter zurückzugreifen. Grundsätzlich sind die Teilnehmenden im Vorfeld darüber zu informieren, welche datenschutzrechtlichen Zustimmungen bei der Nutzung einer Videoplattform notwendig sind. Jeder Teilnehmer entscheidet selbst, ob er damit einverstanden ist. In Kürze werden auf der Website der Zentrale Prüfstelle Prävention weitere Informationen als FAQs zum Umgang mit Präventionskursen in Zeiten von Corona veröffentlicht.

Anbieterinformation 25.03.2020

Viele Gesundheitssportkurse mussten aufgrund der Corona-Epidemie unterbrochen, abgesagt oder verschoben werden. Die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) hat aus diesem Grund folgende Sonderregeln veröffentlicht.
 

Abrechnung einzelner Kurseinheiten:
Sofern es nicht möglich ist einen Präventionskurs zu 80 % zu besuchen, können die bisher absolvierten Kurseinheiten bei der jeweiligen Krankenkasse zur Abrechnung eingereicht werden. Bitte stellen Sie die Teilnahmebescheinigungen mit den tatsächlich absolvierten Kurseinheiten aus. Sofern Sie die Kursgebühr vollständig rückerstattet haben, dürfen Sie keine Teilnahmebescheinigung ausstellen. Bei teilweiser Kursgebühr-Rückerstattung ist auch nur der tatsächlich vom Versicherten geleistete Beitrag auf der Teilnahmebescheinigung anzugeben.

Weiterführung von Präventionskursen:  
Anbieter und Kursleiter haben nach Abstimmung mit den Teilnehmenden die Möglichkeit zertifizierte Präventionskurse auf digitalem Wege (z.B. als Live-Übertragung) bis spätestens 31.12.2020 fortzuführen und zu beenden, sofern eine Unterbrechung des Kurses durch die Corona-Epidemie notwendig ist.

Abrechnung einzelner Kurseinheiten:
Sofern es nicht möglich ist einen Präventionskurs zu 80 % zu besuchen, können die bisher absolvierten Kurseinheiten bei der jeweiligen Krankenkasse zur Abrechnung eingereicht werden. Bitte stellen Sie die Teilnahmebescheinigungen mit den tatsächlich absolvierten Kurseinheiten aus. Sofern Sie die Kursgebühr vollständig rückerstattet haben, dürfen Sie keine Teilnahmebescheinigung ausstellen. Bei teilweiser Kursgebühr-Rückerstattung ist auch nur der tatsächlich vom Versicherten geleistete Beitrag auf der Teilnahmebescheinigung anzugeben.

Weiterführung von Präventionskursen:  
Anbieter und Kursleiter haben nach Abstimmung mit den Teilnehmenden die Möglichkeit zertifizierte Präventionskurse auf digitalem Wege (z.B. als Live-Übertragung) bis spätestens 31.12.2020 fortzuführen und zu beenden, sofern eine Unterbrechung des Kurses durch die Corona-Epidemie notwendig ist.