Jetzt lesen:
Sprossenwand - Magazin im DTB

Medienrichtlinien

für DTB-Veranstaltungen

  1. Als akkreditierte Medienvertreter können bei DTB-Veranstaltungen nur professionelle Journalisten, Redakteure und Fotografen zugelassen werden. Zur Bestätigung der journalistischen Tätigkeit gilt der Presseausweis der Organisationen VDS, DJV, DJU in Verdi, BDZV, VDZ sowie AIPS, der vor einer erteilten Akkreditierung dem DTB als Kopie zugesendet werden muss.

  2. Mit einer Medien-Akkreditierung des DTB sind nur redaktionelle Tätigkeiten möglich, die in unmittelbaren Bezug zur Veranstaltung stehen. Eine kommerzielle/ werbliche Nutzung der produzierten Inhalte bzw. des produzierten Materials ist nicht erlaubt.

  3. Bei Freelancern bzw. freien Journalisten ist dem DTB grundsätzlich zum Presseausweis eine schriftliche Bestätigung einer Auftrag gebenden Redaktion mit einzureichen.

  4. Aufgrund der beschränkten Platzverhältnisse in den DTB-Veranstaltungsstätten kann stets nur eine begrenzte Anzahl von Medienvertretern zugelassen werden. Der DTB als Veranstalter erteilt in einem solchem Fall die Akkreditierungen nach zuvor erfolgter Prüfung und Gewichtung der Anfragen.

  5. Den Medienvertretern werden bei DTB-Veranstaltungen spezielle Arbeitsplätze bzw. Foto-/ TV-/ Interview-Zonen zugewiesen. Die akkreditierten Journalisten verpflichten sich, ihre redaktionelle Tätigkeit nur innerhalb dieser Vorgaben auszuüben.
     

  6. Der/ die akkreditierten Journalisten verpflichten sich, in ihrer redaktionellen Tätigkeit die Persönlichkeitsrechte der teilnehmenden Sportler und Zuschauer zu wahren.

  7. Bei Verstoß gegen die Medienrichtlinien behält sich der DTB vor, eine bereits erteilte Akkreditierung zu entziehen oder einen künftigen Akkreditierungsantrag abzulehnen.