Formale Präventionsmaßnahmen
Formale Präventionsmaßnahmen (Ehrenkodex, Verhaltensregeln, erweitertes Führungszeugnis, Sensibilisierungsvideo) schaffen einen formalen Rahmen und klare Regelungen, welche die Umsetzung von konkreten Präventionsschritten nachhaltig sichern.
Damit die formalen Präventionsmaßnahmen nicht bei jeder Meldung neu vorgezeigt werden müssen, können die Unterlagen bei jeder Person im Gymnet hochgeladen bzw. vermerkt werden.
Der DOSB und die dsj haben gemeinsam mit ihren Mitgliedsorganisationen einen Ehrenkodex entwickelt, um den Persönlichkeitsschutz zu stärken, insbesondere im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes. Dieser Kodex bietet Sportvereinen ein einheitliches Instrument und unterstützt Akteure dabei, ihre Bemühungen in diesem Bereich zu betonen. Durch die Unterzeichnung senden Vereine und Verbände ein klares Signal an potenzielle Täter und betonen die Wichtigkeit des Schutzes von Kindern und Jugendlichen. Der DTB empfiehlt allen, die mit dieser Altersgruppe arbeiten, die Unterzeichnung des Ehrenkodexes. Bei Veranstaltungen ist der Ehrenkodex verpflichtend.
- Ehrenkodex in deutscher Sprache
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- Ehrenkodex in englischer Sprache
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Das Bundeskinderschutzgesetz ist am 01.01.2012 in Kraft getreten. Insbesondere die Änderungen von §72a im SGB VIII betreffen die Arbeit des organisierten Kinder- und Jugendsports. Die öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe dürfen keine Person beschäftigen oder vermitteln, die gemäß dem Strafgesetzbuch wegen einer Straftat verurteilt worden sind. Aus diesem Grund sollen sich die öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe in regelmäßigen Abständen von den betroffenen Personen ein Führungszeugnis vorlegen lassen. Dies kann eine sinnvolle Ergänzung zum Konzept von Prävention sexualisierter Gewalt sein, sollte jedoch von weiteren Maßnahmen begleitet werden.
Die Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses ist gegen eine Bestätigung vom Verein/Verband für ehrenamtlich Tätige im Sportverein/-verband grundsätzlich kostenlos.
Eine wichtige Maßnahme der Präventionsarbeit ist es, die unterschiedlichen Akteur*innen im Sport für das Thema Schutz vor Gewalt zu sensibilisieren und zu schulen. Mit Hilfe einer Förderung des IOC-Programms Olympic Solidarity haben die Deutsche Sportjugend (dsj) und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) zusammen mit der SchirrmacherGroup sechs Sensibilisierungs- und Schulungsvideos entwickelt. Sie sensibilisieren für das Thema Schutz vor Gewalt im Sport und betrachten verschiedene Facetten psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt. Dabei beziehen sie sich auf unterschiedliche Zielgruppen und Kontexte im Breiten- und Leistungssport. Es wird auch auf die Auswirkungen und Folgen von Gewalterfahrungen auf eine Person aufmerksam gemacht.
Verhaltensregeln
Der Schutz und das Wohl von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ist im organisierten Sport von fundamentaler Bedeutung. Hierfür tragen alle am Sport Beteiligten Verantwortung, d. h. Trainer*innen, Sportler*innen, Eltern und Funktionär*innen. Der Verband arbeitet kontinuierlich daran, dass alle Sportler*innen mit Freude und Erfolgserlebnissen am Sport teilnehmen können und vor jeglicher Form von Gewalt geschützt werden. Die Verhaltensregeln sollen einerseits einen wichtigen Beitrag im Rahmen des Präventionskonzeptes zum Schutz vor Gewalt leisten. Andererseits sollen sie das Bemühen um optimale Förderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen im Sport wirkungsvoll unterstützen.
In den Verhaltensregeln sind einschlägige rechtliche Grundlagen berücksichtigt, insbesondere die auch in Deutschland geltende UN-Kinderrechtskonvention. Darüber hinaus wurden wissenschaftlich gut belegte Befunde zur optimalen Förderung von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Sportler*innen herangezogen.
Jede und jeder, der/die am Sport in unserem Verband beteiligt ist, verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Verhaltensregeln – bei Eintritt in den Verband und insbesondere bei Übernahme eines Leitungsamts.
- Verhaltensregeln mit Erläuterungen
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Verhaltensregeln mit Erläuterungen
- Verhaltensregeln Kinder, Jugendliche und erwachsene Sportler*innen
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- Verhaltensregeln Trainer*innen
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- Verhaltensregeln Funktionär*innen
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- Verhaltensregeln Erziehungsberechtigte
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