Richtig absichern
Das Mobil und die Mobilität
Fahrten für den Verein mit dem Vereinsfahrzeug
Oft wird von des Deutschen liebstes Kind gesprochen, gemeint ist das Auto. Ob dem so ist, möchten wir nicht beurteilen. Ohne geht es heute aber nicht mehr. Der Nutzungsbereich reicht von Ausflugsreisen bis zu Besorgungsfahrten. Fakt ist, wer sich für einen Verein engagiert ist viel unterwegs.
Zu kleinen oder großen Unfällen kommt es dabei nicht nur auf Langstrecken und schon steckt der Verein in einem Dilemma. Wer kommt für den Schaden auf? Das Mitglied, das mit seinem privaten PKW für den Verein unterwegs war, möchte nicht auf dem Schaden sitzen bleiben.
Erstmal sollte zwischen vereinseigenen oder den privaten Fahrzeugen der Mitglieder unterschieden werden.
Bei auf den Verein zugelassenen Fahrzeugen richtet sich die Schadenregulierung nach dem vereinbarten Versicherungsschutz. Und danach, ob es sich um einen sogenannten „berechtigten Fahrer“ gehandelt hat. Die KFZ-Haftpflicht ist obligatorisch. Erweiterungen sind die Teilkasko, welche im Wesentlichen für Diebstahl, Glas, Wildschäden etc. eintritt. Die Vollkasko, die selbstverschuldete Schäden übernimmt. Darüber hinaus gibt es noch einen Schutzbrief, der die Mobilität im Schadenfall erhält und die Insassenunfallversicherung. Hier werden die Insassen bei unfallbedingten Folgeschäden finanziell abgesichert.
Gelegentlich gibt es eine Diskussion darüber, ob eine Vollkaskoversicherung Sinn macht. Oft wird dabei auf das Fahrzeugalter verwiesen, mit dem Hinweis je älter desto unnötiger. Besser ist es jedoch zu überlegen, ob im Falle eines selbst verschuldeten Totalschaden, das Fahrzeug ohne Probleme auf eigene Kosten wiederbeschafft werden kann, oder es nicht günstiger ist, auch dieses Geld von der Versicherung zu bekommen.
Was ist nun aber, wenn es sich um ein privates Fahrzeug eines Vereinsmitglieds handelt, das für den Verein unterwegs war. Gemäß Gesetz muss hier der Verein für den Schaden aufkommen. Das kann die Vereinskasse schwer belasten. Hier hilft eine Dienstreise-Fahrzeugversicherung. Auch hier gibt es ganz unterschiedliche Absicherungsmöglichkeiten, bis hin zur Höhe der Selbstbeteiligung.
Zu empfehlen ist auch in jedem Fall eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Den Anwalt quasi auf dem Beifahrersitz zu haben ist in der heutigen Zeit sehr wichtig. Streitigkeiten in der Klärung der Schuldfrage sind an der Tagesordnung. Auch hier kann der Verein seine Mitglieder schützen.
Sprechen Sie mit Ihrem Fachmann um Ihre Risiken im Rahmen der Möglichkeiten zu minimieren.