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Sprossenwand - Magazin im DTB

Richtig absichern

Recht

Risiken in der Trainertätigkeit abgefedert durch den Rechtsschutz

Die Gerichte verlangen von jedem Trainer weitgehende Schutz- und Fürsorgepflichten. Diese ergeben sich auf Grund der Kompetenz in allen sportlich-fachlichen Belangen bei gleichzeitiger Unerfahrenheit und Abhängigkeit seiner Schüler. Ein Sporttrainer muss umfangreich über die mit dem Sport einhergehenden Gefahren informiert sein und diese soweit es ihm möglich ist vermeiden.

Kommt es dennoch zu einem Unfall, können strafrechtliche Sanktionen folgen, wenn ein Trainer seine „Pflichten“ verletzt hat.

Ein Beispiel: In einem Turnverein kommt es während des Trainings zu einem Unfall. Ein Kind stürzt bei einer Übung am Reck unglücklich, fällt auf den Hinterkopf und verletzt sich schwer. Es bleibt ein dauerhafter Schaden zurück. Dem ehrenamtlichen Trainer wird vorgeworfen, nicht korrekt Hilfestellung geleistet zu haben. Es wird ein Ermittlungsverfahren wegen schwerer Körperverletzung eingeleitet.

Strafrechtliche Vorwürfe werden meist unmittelbar erhoben, wenn sich Mitglieder im Rahmen der Vereinstätigkeiten schwer verletzen. Besonders heikel sind in der heutigen Zeit schnell erhobene Vorwürfe der sexuellen Belästigung oder Nötigung, gegen die man sich professionell verteidigen muss, selbst wenn an dem Vorwurf gar nichts dran ist.

Eine Fürsorge- und Aufsichtsplicht besteht für den Trainer während der Trainingseinheit, aber auch außerhalb der Trainingseinheit:

  • Aufsichtspflicht auf  der Fahrt zum Turnwettbewerb
  • Aufsichtspflicht auch über Nacht bei Saisonabschlussfahrten
  • Aufsichtspflicht, wenn sich Minderjährige von der Gruppe und vom Training entfernen, sich selbständig machen und dabei Schäden verursachen oder erleiden
  • bei bloßer Behauptung, es seien leistungssteigernde Mittel verabreicht worden, die zu körperlichen Schäden führen
  • bei Sanktionen gegenüber Mitgliedern, die sich unsportlich verhalten haben
  • Fürsorgepflicht zur Sicherung mitgebrachter Gegenstände der Mitglieder
  • Fürsorgepflicht für die ordnungsgemäße Beschaffenheit der Sport- und Übungsgeräte
  • Erhöhte Fürsorge- und Aufsichtspflicht bei Sportarten mit gefährdendem Sportgerät: Stufenbarren, Schwebebalken, Reck, aber auch bei Disziplinen wie Akrobatik und Voltigieren.

Zu Ihrem Schutz und zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen unterstützt Sie der ERGO Spezial-Straf-Rechtsschutz der ERGO Versicherung. Versichert sind die Kosten für die Verteidigung in Ermittlungs-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit der Trainertätigkeit. Neben den Gerichtskosten übernehmen wir für Sie zum Beispiel auch hohe Anwaltshonorare und die Kosten aufwendiger Privatgutachten.

Wichtig ist, sofort geeignete Schritte einzuleiten. Dadurch wird im Vorfeld der Schaden für den Trainer und den Verein möglichst gering gehalten. Ein langwieriger Strafprozess ist nicht nur teuer. Er ist auch höchst imageschädigend und persönlich belastend. Deshalb empfiehlt der ERGO Leistungsservice auf Wunsch kompetente Strafverteidiger.