Richtig absichern
Vereinsführung
die spezielle Haftung der Vereinsführung / D&O
Als Vorstand eines Vereins treffen Sie Entscheidungen von enormer Tragweite. Dabei müssen Sie große Sorgfalt walten lassen. Entsteht Ihrem Verein trotzdem ein Vermögensschaden, haften Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen.
Haftpflichtansprüche gegen Organe (Vorstände/Geschäftsführer) sind sowohl im Innen- als auch im Außenverhältnis möglich. In Deutschland liegt das wesentliche Haftungsrisiko im Bereich der Innenhaftung.
Innenhaftung: Ansprüche des eigenen Vereins gegen die Organmitglieder (Vorstand)
Außenhaftung: Haftpflichtansprüche Dritter gegen die Organmitglieder
Was ist, wenn der Verein mittellos ist und auch keinen entsprechenden Versicherungsschutz hat?
Wenn dem Verein nun ein Schaden entstanden ist, den ein Vorstandsmitglied zu vertreten hat – gemäß § 252 BGB gehört dazu im Übrigen auch der entgangene Gewinn, haftet dieser unbegrenzt mit seinem gesamten privaten Vermögen. Zum einen haben die Organmitglieder konkret die Pflicht zur Leitung des Vereins, das heißt die Planung, Organisation, Koordination und Kontrolle aller Handlungen für den Verein sowie die Festlegung der Leitlinien.
Zum anderen beinhaltet sie die Führung und Überwachung der laufenden Geschäfte.
Das bedeutet:
- Verwaltung und Erhaltung des Vereinsvermögens
- Erfüllung gesetzlicher und rechtsgeschäftlicher Pflichten des Vereins
- Sämtliche Ein- und Verkäufe für den Verein
- Einstellung und Kündigung von Arbeitnehmern
- Abschluss und Beendigung von Verträgen und sonstigen Rechtsgeschäften
- Buchführung und Rechnungslegung
- Erfüllung der steuerlichen Pflichten des Vereins
- Abführung der Arbeitnehmeranteile zu Sozialversicherung
- Außendarstellung des Vereins
- Mitgliederverwaltung einschließlich Beitragseinzug
- Einberufung und Vorbereitung der Mitgliederversammlung
- Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
- Beantragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über den Verein
Die Schlussfolgerung ist, dass auch der ehrenamtlich Tätige nur dann auf der sicheren Seite ist, wenn der Verein über eine D&O-Police (Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Vereinsvorstände) verfügt.
Vorstandschaft ist eine Angelegenheit der Ehre. Das Wohl des Vereins steht im Vordergrund. Das Wohl des Vorstandes hingegen ist gefährdet. Er haftet oft auch persönlich.
Wie wird der Vorstand hier unterstützt?