DTB Basisschein Trampolinturnen - Ausbildung

DTB-Basisschein Trampolinturnen

Trampolin
Grundlagen

Bis heute besitzen das Trampolin und das Minitrampolin einen hohen Aufforderungscharakter an unsere Kinder. Unbestritten ist aber auch, dass der Unterrichtende über spezifische Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit diesen Geräten verfügen muss.

„Trampolinschein“ - gibt es so etwas überhaupt?

Auf die Frage „Welche Qualifikation benötige ich als Lehrer, um das Trampolin aufbauen zu dürfen?“ wird meist auf den „Trampolinschein“ verwiesen. Was allerdings dieser Trampolinschein tatsächlich beinhaltet, kann allgemeingültig niemand sagen, da es bis heute keine bundeseinheitliche Vorgabe für eine Qualifikation von Pädagogen im Bereich Trampolinturnen gibt. Die Kultusministerien der Länder haben zwar jeweils landesintern funktionierende individuelle Regelungen, jedoch bei länderübergreifendem Einsatz von Pädagogen stellt sich die Frage der gegenseitigen Anerkennung der jeweiligen Qualifikation.

Grundsätzlich ist deshalb zu beachten: Für den Einsatz des Trampolins und des Minitrampolins in der Schule gelten die jeweiligen Rechtsvorschriften bzw. Verordnungen des Landes.

Grundvoraussetzung für den Einsatz der Geräte in Schule und im Verein ist eine spezifische Ausbildung der Unterrichtenden, damit sie einerseits methodisch-didaktischen Ansprüchen gerecht werden können und andererseits lernen, gefährdende Situationen für Turnerinnen und Turner zu erkennen und somit auszuschließen.

DTB-Basisschein Trampolinturnen

Der DTB Basisschein wird als der erste Baustein gesehen um später eine Lizenz im Bereich Trampolin zu erwerben und gleichzeitig ist er der sogenannte „Trampolinschein“ für Lehrkräfte.

Ziel des DTB Basisschein in der jeweiligen Ausführung (Minitrampolin, Trampolin und Psychomotrik) ist es, ein bundesweit akzeptiertes Ausbildungskonzept vorzulegen, das in der Lehreraus- und -fortbildung ebenso umgesetzt werden kann wie durch den DTB und seine Landesturnverbände/Landesturnerbünde und von der Deutschen Akademie für Psychomotorik (DAKP) im Rahmen ihrer Ausbildungsangebote.

In Zukunft werden wir hier nach und nach alle strukturellen Rahmenbedingungen und Kurzübersichten zu den verschiedenen Ausbildungsinhalten für den Basisschein einrichten.

Trampolin I

Als Grundlagen-Lehrgang vermittelt der „DTB-Basisschein I“ dem unerfahrenen Trampolin-Interessierten die Möglichkeit, in einer Fortbildung das Gerät und seine Möglichkeiten auf Einsteigerniveau kennen zu lernen. Dementsprechend beschränkt sich diese Fortbildung bei 16 Lerneinheiten (LE) auf folgende Inhalte:

  • Geräteauf- und -abbau
  • Sicherheitsbestimmungen
  • Gewöhnungsübungen
  • Methodik der Sprünge ohne Hilfeleistung (Strecksprung, Hocke, Grätschwinkelsprung, Bücksprung, halbe und ganze Schraube, Sitzsprünge, Rückensprünge)
  • Spielformen
  • Grundtechniken der Hilfeleistung
  • Wenige theoretische, adressatenbezogene Inhalte

Die Inhalte des Basisscheins I sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme am Basisschein II. Da hier eine aktive Hilfeleistung gefordert wird, ist besonders der Aspekt „Grundtechniken der Hilfeleistung“ von entscheidender Bedeutung. Erst nach einer angemessenen praktischen Vorbereitung auf dem Trampolin sollte das aufbauende Angebot „DTB-Basisschein II“ besucht werden, das die aktive Hilfeleistung bei Saltorotationen beinhaltet. Bei allem wünschenswerten Enthusiasmus haben unerfahrene Teilnehmer kaum eine Chance, innerhalb eines Wochenendlehrganges die Sicherheit auf dem Trampolin zu erlangen, die eine aktive Hilfeleistung bei Saltobewegungen erfordert. 

Der „DTB-Basisschein II“ hat ebenfalls einen definierten Stundenumfang sowie definierte Inhalte. Der Lehrgang schließt mit einer Überprüfung der Fähigkeiten der Teilnehmer bei der aktiven Hilfeleistung ab. 

Trampolin II

  • 16 Lehreinheiten
  • Auffrischung „DTB-Basisschein I“ (Geräteauf-/-abbau, Sicherheitsbestimmungen, Gewöhnungsübungen, Methodik der Sprünge ohne Hilfeleistung)
  • Wiederholung der Grundtechniken der Hilfeleistung
  • Methodik der Sprünge mit Hilfeleistung (Bauchsprünge, Salto rückwärts, Salto vorwärts)
  • Spielformen (Ausweitung)
  • Theoretische Inhalte (Verbandswesen, Wettkampfwesen, Pädagogik, Trainingslehre)
  • Überprüfung der Hilfeleistung

Die DTB-Basisscheine I + II können bereits mit 14 Jahren erworben werden. Der DTB-Basis­schein II gilt gleichzeitig als Trainerassistenten-Qualifikation nach den Richtlinien des DOSB bzw. als Schulsportassistenten-Qualifikation.

Minderjährige Teilnehmer sind in der Regel Aktive aus dem Wettkampfbereich und beherrschen im Wesentlichen die Inhalte des Basisscheins I aus ihrer langjährigen Eigenerfahrung, lernen hier jedoch die Sichtweise der Lehrperson kennen. Die Leitung einer eigenen Gruppe ist hier nicht angestrebt, sondern die Unterstützung eines qualifizierten Trainers. Volljährige Teilnehmer können eigene Gruppen leiten. 

Der Lehrgang wird oft als Voraussetzung zur Teilnahme an der Trainer C-Ausbildung verlangt.

Minitrampolin

Das Minitrampolin (MT) kann allen Kindern und Jugendlichen durch seine unterstützende Wurfkraft in besonderer Weise spannende Bewegungserlebnisse und vor dem Hintergrund pädagogischer Perspektiven (z.B. „Abenteuer, Risiko, Wagnis“) Grenzerfahrungen ermöglichen, die pädagogisch zunehmend bedeutsam werden. 

Durch seine vielfältigen Einsatzmöglichkeiten ist das Minitrampolin somit vorzüglich geeignet für den mehrperspektivischen Unterricht - ob einfacher Luftsprung oder wagendes Kunststück, ob fortlaufendes Springen über die Minitramp-Bahn oder gestaltendes Gruppenspringen im Gerätekreisel, ob als Einzel-, Kombinations- oder methodisches Hilfsgerät, das Minitrampolin lässt sich vielfältig, variationsreich und unter unterschiedlichen Sinnperspektiven /„Pädagogischen Perspektiven“ einsetzen.

Während für die Arbeit als Übungsleiter im Verein eine ÜL-Lizenz und das Wissen zum Umgang mit dem MT hinreichend sind, gelten im Schulsport die jeweiligen Regelungen des zuständigen Bundeslandes zum Sportunterricht. In einigen Bundesländern wird hierzu eine spezielle Qualifikation MT gefordert, die entweder im Sportstudium als Sportlehrer erworben wurde oder auf Fortbildungslehrgängen für Sportlehrer erlangt wird.

Mit dem „DTB-Basisschein Minitrampolin“ wurde ein eigenständiger Lehrgang (16 LE) konzipiert, der sich ausschließlich auf dieses Gerät konzentriert. Inhaltliche Schwerpunkte sind:

  • Gerätekunde
  • Allgemeine Voraussetzungen 
  • Maßnahmen zum sicheren Einstieg
  • Spielerisch zu Höhenflügen
  • Fußsprünge als Grundsprünge
  • Salto vorwärts
  • Salto rückwärts 
  • Wahlwettkampf
  • Stützüberschläge 
  • Das Minitrampolin als methodisches Hilfsgerät 

Termine: https://events.dtb-gymnet.de/ 

Psychomotorik I und II

Das Trampolin genießt in der Psychomotorik einen guten Ruf: Es kann Menschen mit Behinderungen Bewegungserfahrungen vermitteln, die sonst nicht möglich wären. Zudem kann es zu diagnostischen Zwecken genutzt werden.

Daraus resultieren spezifische Handlungserfordernisse, die sich auch inhaltlich in dem „DTB-Basisschein Trampolin Psychomotorik I“ (20 LE) und dem „DTB-Basisschein Trampolin Psychomotorik II“ (20 LE) widerspiegeln. Ausbildungsinhalte sind: 

  • Didaktik und Methodik
  • Bewegungsbeobachtung beim Trampolinspringen
  • Eigenrealisation
  • Psychomotorische Variationen und Interventionen am Trampolin
  • Sicherheit und Unfallprävention

Die Absolventen der Qualifikation sollen in der Lage sein, dem individuellen Entwicklungs- und Leistungsstand unterschiedlicher Kinder, Jugendlicher und Erwachsener entsprechende didaktische und methodische Hilfen zum Trampolinspringen anzubieten. Sie sollen die besonderen Möglichkeiten des Trampolins im Rahmen individualisierter psychomotorischer Förderung und differenzierten Unterrichts erarbeiten und einsetzen können.

Nach der erfolgreichen Teilnahme erhalten die Teilnehmer den DTB-Basisschein Trampolin in der Psychomotorik“, der dem dakp-Zertifikat: Fachqualifikation Trampolinspringen in der Psychomotorikdakp entspricht.

Lehrgangs-Informationen: 

https://psychomotorik.com/fortbildungen/fortbildungsprogramm/

Referenten und Multiplikatoren

Basisschein-Lehrgänge werden ausschließlich von qualifizierten Basisschein-Referenten durchgeführt. Diese werden auf speziellen Referentenschulungen geschult (Organisationsfragen, Inhalte, Vermittlungsmöglichkeiten, Bescheinigungsvergabe). 

Multiplikatoren, die die Referentenschulungen durchführen dürfen, sind die Teilnehmer der DTB-Basisschein-Arbeitstagung 2011 in Frankfurt, die Teilnehmer der DTB-Basisschein-Multiplikatorenschulung 2012 in Frankfurt sowie die aktuellen Landes-TK-Mitglieder für Aus- und Fortbildung (Landeslehrwarte), die selbst eine Referentenschulung besucht haben. 

Die Adressen der Referenten und Multiplikatoren sind über die TK-Vorsitzenden der Landesturnverbände (LTVe) zu erreichen. Diese können über die LTV-Geschäftsstellen kontaktiert werden: 

https://www.dtb.de/der-verband/verbandsstruktur/landesturnverbaende

Struktur der Ausbildung

  • Die Rahmenrichtlinien der DTB Basisscheinausbildung Trampolinturnen (Inhalt, Umfang etc.) werden vom Deutschen Turner-Bund verbindlich vorgegeben. Daher erfolgt auch die Schulung der Referenten durch den Deutschen Turner-Bund.
  • Die Durchführung obliegt den Landesturnverbänden. Veranstalter der Basisscheinausbildungen ist damit immer der jeweilige Landesturnverband (LTV). Als Ausrichter kann der LTV aber auch die im LTV organisierten Mitglieder (Bezirke, Gaue, Kreise, Vereine etc.) fungieren.
  • Die eingesetzten Referentinnen/Referenten müssen eine entsprechende Ausbilderqualifikation besitzen. Ihr Einsatz ist mit dem veranstwortlichen Mitglied des Landesfachausschusses oder dem LTV abzustimmen.
  • Um die Transparenz dieses Konzeptes zu unterstützen, wird empfohlen die Anmeldung möglichst über das Gymnet abzuwickeln.

FAQ: Häufig gestellte Fragen und Antworten zum DTB-Basischein Trampolinturnen

Im GymNet finden Sie eine Übersicht über viele beim DTB gemeldete Lehrgänge. Dort können Sie sich auch direkt anmelden: GymNet Portal

Weil leider nicht alle Basisschein Lehrgänge über das GymNet ausgeschrieben werden, bieten wir Ihnen hier eine Übersicht aller Landesturnverbände, so dass Sie auch in Ihrer Nähe einen Ansprechpartner finden.Übersicht aller Landesturnverbände
Tipp: Suchen Sie auf den Websiten der Landesturnverbände nach Sportarten -> Trampolinturnen

Das Minitrampolin darf auch hier nur mit entsprechender Qualifikation „Turnen am Minitrampolin in der Schule“ eingesetzt werden. Ein Rebounder (kleines, rundes, flaches trampolinähnliches Spielgerät) darf nach Informationen der Unfallkasse Hessen (vgl. Homepage der UKH) ohne Qualifizierung genutzt werden und könnte somit eingesetzt werden.

Es wird zwischen Minitrampolin und Trampolin (Großgerät) unterschieden: a) Minitrampolin: Das Gerät kann ab der 3. Klasse auch integriert in eine Gerätelandschaft eingesetzt werden, sodass die qualifizierte Lehrkraft am Ort der größten Gefahr (Minitrampolin) sichert, ohne die Schülerinnen und Schüler aus dem Blickfeld zu verlieren. b) Trampolin (großes Gerät):Ab der 3. Klasse dürfen an einem Gerät pro qualifizierte Lehrkraft maximal 8 Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden. Möglich ist auch eine Integration des Trampolins in eine Gerätelandschaft, auch hier muss die qualifizierte Lehrkraft am Ort der größten Gefahr (Trampolin) sichern, ohne alle Schülerinnen und Schüler aus dem Blickfeld zu verlieren.

Lehrkräfte müssen besonderen Wert auf die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler legen, deshalb sind Geräteabsicherungen sowie erforderliche Sicherheitsstellungen und aktive Hilfeleistungen notwendig.

Es gelten die Voraussetzungen gemäß der Verordnung über die Aufsicht von Schülerinnen und Schüler. Gemäß dieser dürfen nur Sportlehrkräfte oder Lehrkräfte mit einer allgemeinen gültigen Übungsleiterlizenz mit absolvierter Qualifikation Trampolinturnen das Minitrampolin einsetzen. Um demnach ein Zirkusprojekt durchführen zu können, sollte sich die Lehrkraft eine qualifizierte Sportlehrkraft zu Hilfe holen.

Die defekten Teile dürfen gegen originale Ersatzteile problemlos ausgetauscht werden.

Es sollten nur durchtrittsichere Weichbodenflächen mit Raumgewicht RG 23/25 mindestens RG 20 genutzt werden.