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Sprossenwand - Magazin im DTB

 

Informationen zur Akkreditierung, Testung und Umgang mit Geimpften und Genesenen 

 

Der Zugang zur Westfalenhalle wird nur mit Akkreditierung und einem gültigen Immunisierungsnachweis (Antigen-Schnelltest, PCR-Test und Impfnachweis) gewährt.  

  

Akkreditierung  
  

Akkreditierung mit Immunisierungsnachweis: 
 

  1. Nachweis und QR-Code aus Bestätigungsemail am Akkreditierungszentrum vorzeigen.
     
  2. Akkreditierung wird ausgegeben und die Dauer der Gültigkeit des Immunisierungsnachweises auf der Akkreditierung vermerkt.   


Akkreditierung ohne Immunisierungsnachweis: 
 

  1. QR-Code aus Bestätigungsemail am Akkreditierungszentrum vorzeigen.
     
  2. Akkreditierung wird ausgegeben.
     
  3. Check-In für Schnelltest am Helpdesk des Testzentrums.
     
  4. Anschließend Schnelltest im Testzentrum nach Vorlage der Akkreditierung. 
     
  5. Nach 20 Minuten am Helpdesk des Testzentrums das ausgedruckte Testergebnis abholen oder online abrufen.
     
  6. Die Zugangsbestätigung wird per Stempel auf der Akkreditierung am Helpdesk des Testzentrums täglich vermerkt. 


Sonderfälle: 

Eine Online- oder vor Ort Registrierung für den Schnelltest ist notwendig für Personen, welche:
 

  • bei der Akkreditierungsanmeldung als Begleitpersonen angegeben wurden und somit der Datenweitergabe an das Testzentrum nicht zustimmen konnten,
     
  • die Datenweitergabe nicht bestätigt haben, 
     
  • sich nach Freitag dem 28.5. um 12:00 Uhr online registriert haben,
     
  • sich erst vor Ort akkreditiert haben. 

Genauere Informationen erhalten die betroffenen Personen bei der Akkreditierung. 

 

Immunisierungsnachweise / Gültigkeiten 
  

  • Ein negativer Point-of-Care Antigen-Schnelltest von dem Testzentrum der Westfalenhalle (kostenfrei; siehe Lageplan Ziffer 2) und bei Doppelfunktion auch von der Helmut-Körnig-Halle. Andere Schnelltests werden nicht anerkannt. Der Test ist nur am Tag des Tests gültig.  

  • Ein negativer PCR-Test ist bis 2 Tage nach Testung gültig (Bsp.: Test am 01.06.2021 (egal welche Uhrzeit) – Gültig bis zum 03.06.2021).  

  • Impfnachweis: Geimpfte müssen einen Original-Nachweis (gelber Impfpass oder Ersatzformular; Vorlage von Fotos wird nicht akzeptiert) für einen vollständigen Impfschutz vorlegen. Je nach Impfstoff bedarf es ein oder zwei Impfungen für einen vollständigen Schutz. Seit der letzten erforderlichen Impfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein.  

  • Genesene benötigen den Nachweis für einen positiven PCR-Test der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurück liegt. Auch hier gilt zusätzlich, dass die Freiheiten nur für Menschen ohne Covid-19-typische Krankheits-Symptome gelten.  

  

Zugangsregelung  
  

  • Der Zugang zur Veranstaltungsstätte erfolgt am Eingang (siehe Lageplan Ziffer 3) durch Einscannen des QR-Codes und Vorzeigen der Dauer der Gültigkeit des Immunisierungsnachweises.  

  • Sonderregelung Anlieferung: Zulieferer müssen sich zuerst am Akkreditierungszentrum melden und dann zum Betriebshof fahren.  

 

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