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Corona-Soforthilfepaket für Vereine und Verbände
Das Soforthilfepaket für „Kleinstunternehmen und Soloselbstständige“ weist auch Sportvereine und -verbände als grundsätzlich antragsberechtigt bzw. förderfähig aus.
Die Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat haben in der vergangenen Woche ein umfassendes Hilfspaket für die Betroffenen der Corona-Krise beschlossen. Das Soforthilfepaket für „Kleinstunternehmen und Soloselbstständige“ hat ein Gesamtvolumen von derzeit 50 Mrd. Euro und weist auch Sportvereine und -verbände als grundsätzlich antragsberechtigt bzw. förderfähig aus.
Der Deutsche Turner-Bund empfiehlt den betroffenen Verbänden und Vereinen, die Beschäftigungsverhältnisse haben bzw. wirtschaftlich oder unternehmerisch tätig sind und in Folge der Corona-Pandemie in eine existenzbedrohende Wirtschaftslage und/oder in Liquiditätsprobleme geraten sind, unbedingt umgehend Förderanträge, bei den in den Ländern zuständigen Strukturen zu stellen. Eine Übersicht der entsprechend bundeslandspezifischen Soforthilfeprogramme und die jeweils zuständigen Stellen sind über den untenstehenden Link abrufbar. Mehr Details über das Soforthilfeprogramm gibt es zudem auf der Website des Bundeministeriums für Wirtschaft und Energie.
Übersicht der bundeslandspezifischen Soforthilfeprogramme
Weitere Informationen:
- Bundesregierung: Leitlinien und Beschränkungen in der aktuellen Situation
- Bundesministeriums der Finanzen: Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus
- Deutscher Olympische Sportbund (DOSB): Sportbezogene Informationen zum Coronavirus
- Robert Koch Institut (RKI): Maßnahmen im Verdachtsfall
- Landessportbund Hessen (LSBH): Weitere hilfreiche Informationen für Sportvereine