Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und die deutsche Sportjugend (dsj) haben als Dachverbände die Prävention und Bekämpfung von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Sport im Positionspapier des DOSB-Präsidiums am 25.03.2010 festgehalten. Des Weiteren hat der organisierte Sport unter dem Dach des DOSB zusammen mit seinen Mitgliedsorganisationen den Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport bei der DOSB Mitgliederversammlung im Jahre 2010 in der sogenannten "Münchener Erklärung" verfasst. Doch was bedeutet sexualisierte Gewalt eigentlich?
Der Begriff "sexualisierte Gewalt" steht für unterschiedliche Formen der Machtausübung mit dem Mittel der Sexualität. Dabei wird zwischen Handlungen mit als auch ohne Körperkontakt sowie grenzverletztendem Verhalten unterschieden. Bei sexuellen Übergriffen handelt es sich allerdings um eine Mischform aus mehreren Gewaltformen.
Folglich zählen zu sexualisierter Gewalt verbale oder gestische sexualisierte Übergriffe, sexualisierte Berührungen am Körper, Entblößen, versuchte oder erfolgte Penetration und physische Verletzungen und Misshandlungen mit sexuellem Hintergrund. Grundsätzlich werden drei Formen der sexualisierten Gewalt unterschieden:
Sexualisierte Gewalt kommt mehrheitlich bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren vor. Mädchen sind dabei häufiger betroffen als Jungen.
[Quelle: Forschungsprojekt "Safe Sport"]