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Kinderturnen

Das Gute-KiTa-Gesetz tritt 2019 in Kraft

23.01.2019 11:36

Das Gute-KiTa-Gesetz soll für eine bessere Qualität der Kindertagesbetreuung sorgen. Hierzu wird vor allem die Bewegungsförderung in den Fokus gerückt, um Kindern den Zugang zu Sport zu ermöglichen und ihre Entwicklung im Allgemeinen zu fördern.

Foto: Pixabay

Am 14. Dezember 2018 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung, das sogenannte Gute-KiTa-Gesetz, in 2./3. Lesung beschlossen. Auch der Bundesrat stimmte dem Gesetz zu. Am 1. Januar 2019 ist das Gute-KiTa-Gesetz schließlich in Kraft getreten.

In dem nach der 1. Lesung neu gefassten Gesetzestext wird Bewegung in § 2 im Gegensatz zum ersten Entwurf explizit als Maßnahme und Beitrag zur ganzheitlichen Entwicklung benannt. Bewegungsförderung kann damit als Maßnahme zur Qualitätsverbesserung von den Ländern in besonderem Maße forciert werden.

Der Bund bekennt sich mit dem Gesetz offiziell zu seiner Verantwortung für eine gute Qualität in der Kindertagesbetreuung. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend will mit dem neuen Gesetz die Schaffung guter Bildungschancen für alle Kinder und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern erreichen.

Mit dem Gute-KiTa-Gesetz beteiligt sich der Bund erstmals in einer Größenordnung von 5,5 Milliarden Euro bis 2022 an der Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung. Ziel ist es, die frühkindliche Bildung in Deutschland dauerhaft und verlässlich zu unterstützen - auch über das Jahr 2022 hinaus.

Jedes Bundesland steht nun vor der Aufgabe das neue Gesetz für das eigene Land umzusetzen und je nach Ausgangslage und Bedarf individuell auszugestalten. Im Rahmen der zehn Handlungsfelder können entsprechend dem Wunsch der Landesregierungen Schwerpunkte bei der Maßnahmenwahl gesetzt werden. Pro Bundesland wird es einen eigens aufgesetzten Vertrag mit dem BMFSFJ geben, in dem das jeweilige Handlungskonzept festgehalten wird. Verpflichtend wird in allen Verträgen eine soziale Staffelung der Elternbeiträge mit aufgenommen.