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Gerätturnen

Neuregelung bei der Kampfrichter-Stellung

19.03.2024 07:07

Bei den Leistungssport-Wettkämpfen melden ab 2024 die teilnehmenden Vereine die Kampfrichter*innen

Archiv: DJM 2018
Archiv: DJM 2018

Regelung Kampfrichter*innen-Stellung:

Anstelle der bisherigen Koordinierung, Organisation und finanzielle Abwicklung durch die Landesturnverbände sind zukünftig ausschließlich die teilnehmenden Vereine für die Kampfrichter*innen-Meldung, sowie deren Reiseorganisation und Finanzierung zuständig. Welche Lizenz hierbei die gemeldeten Kampfrichter*innen benötigen, regelt die jeweilige Ausschreibung.

Dies findet vor allem bei den Einzelwettkämpfen im Leistungsbereich Anwendung. Die Deutschen Seniorenmeisterschaften sowie der Deutschland-Cup sind hiervon nicht betroffen.

Alle Informationen für die jeweiligen Wettkämpfe sind (nach Veröffentlichung) in den detaillierten Ausschreibungen zu finden.

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