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Sprossenwand - Magazin im DTB

Voraussetzungen für die Beantragung

Prävention bzw. Rehabilitation OHNE ZPP-Anerkennung

Dauerangebote, individuelle und/oder standardisierte Kursangebote, die nicht von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zur Bezuschussung zertifiziert werden sollen, können anhand des bisherigen Antragsformulars mit dem PLUSPUNKT GESUNDHEIT ausgezeichnet werden.

 

Das Qualitätssiegel „SPORT PRO GESUNDHEIT“ wird hier nicht mitverliehen und eine Krankenkassenanerkennung ist nicht möglich.

 

Die Beantragung erfolgt entweder online über die Datenbank GymNet  oder anhand des nachfolgenden schriftlichen Antragsformulars. Bitte senden sie dies ausgefüllt an den für Ihren Verein zuständigen LTV.


Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:

  • Kurs- oder Dauerangebot

    mit maximal 20 Teilnehmer

  • Übungsleiterqualifikation:
    • Übungsleiter B-Lizenz "Sport in der Prävention" + ggf. ein Zertifikat über die Einweisung in das durchzuführende Programm/die Lizenz "Sport in der Rehabilitation"

    • Sportwissenschaftler mit nachweislich gesundheitsorientierter Ausrichtung + ggf. ein Zertifikat über die Einweisung in das durchzuführende Programm
    • Sport- und Gymnastiklehrer mit nachweislich gesundheitsorientierter Ausrichtung + ggf. ein Zertifikat über die Einweisung in das durchzuführende Programm
    • Physiotherapeut bzw. Krankengymnast mit Zusatzqualifikation in der Methodik des Sports + ggf. ein Zertifi kat über die Einweisung in das durchzuführende Programm
    • Ergotherapeut oder Motopäde mit Zusatzqualifikation in der Methodik des Sports + ggf. ein Zertifikat über die Einweisung in das durchzuführende Programm