Gerätturnen
Neuregelung bei der Kampfrichter-Stellung
Bei den Leistungssport-Wettkämpfen melden ab 2024 die teilnehmenden Vereine die Kampfrichter*innen

Regelung Kampfrichter*innen-Stellung:
Anstelle der bisherigen Koordinierung, Organisation und finanzielle Abwicklung durch die Landesturnverbände sind zukünftig ausschließlich die teilnehmenden Vereine für die Kampfrichter*innen-Meldung, sowie deren Reiseorganisation und Finanzierung zuständig. Welche Lizenz hierbei die gemeldeten Kampfrichter*innen benötigen, regelt die jeweilige Ausschreibung.
Dies findet vor allem bei den Einzelwettkämpfen im Leistungsbereich Anwendung. Die Deutschen Seniorenmeisterschaften sowie der Deutschland-Cup sind hiervon nicht betroffen.
Alle Informationen für die jeweiligen Wettkämpfe sind (nach Veröffentlichung) in den detaillierten Ausschreibungen zu finden.