Gruppenbild | Foto: Freepik

Deine Zeit, deine Chance, dein Beitrag!

Bundesfreiwilligendienst

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) bietet dir die Chance, in einem der größten Sportverbände Deutschlands wertvolle Erfahrungen zu sammeln und gleichzeitig etwas für die Gemeinschaft zu tun.

Freiwilliges Engagement lohnt sich für Alle: Junge Menschen sammeln praktische Erfahrungen und Kenntnisse und erhalten erste Einblicke in die Berufswelt. Ältere Menschen geben ihre Lebenserfahrung an andere weiter und können mit einem freiwilligen Engagement auch nach dem Berufsleben weiter aktiv bleiben.

Entscheide dich jetzt für ein BFD bei uns!

Fakten zum BFD

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist ein Programm, das für Personen jeden Alters die Möglichkeit bietet, sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren – insbesondere im Bereich des Sports. Ziel des BFD ist es, gesellschaftliche Verantwortung zu fördern und Einblicke in verschiedene Berufsfelder zu vermitteln.

Der BFD im Sport stellt als Bildungs- und Orientierungsjahr einen wichtigen Lernprozess für die Freiwilligen dar und bereichert gleichzeitig die Einsatzstellen.

Ein Bundesfreiwilligendienst kann bei uns in der Geschäftsstelle des Deutschen Turner-Bundes oder auch bei unseren Landesturnverbänden, Turngauen oder Vereinen absolviert werden.

Die reguläre Dauer eines Bundesfreiwilligendienst beträgt zwölf Monate. Nach gesonderter Absprache kann dieser auf mindestens sechs Monate verkürzt oder auf maximal 18 Monate verlängert werden. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden. Seit 2024 besteht für alle die Möglichkeit, den Dienst in Teilzeit auszuüben.

Innerhalb der zwölf Dienstmonate sind folgende Bildungsmaßnahmen verpflichtend:

Bei unter 27-Jährigen: 25 Bildungstage

  • 5 Tage politische Bildung
  • 15 Tage für den Erwerb einer Lizenz
  • 5 Tage im Rahmen eines Abschluss-Seminars

Bei über 26-Jährigen: 12 Bildungstage

  • Frei (oder individuell) wählbar aus den Angeboten des DTBs, den Bildungszentren des BAFzA, lokalen Volkshochschulen oder anderen Anbietern nach Rücksprache und Prüfung.
     

Freiwillige erhalten ein Vergütung in Höhe von 

  • 330 Euro im Monat in Vollzeit
  • 253 Euro in Teilzeit bei 30 Stunden/Woche
  • 173 Euro in Teilzeit bei 20,5 Stunden/Woche

BFD-Einsatzstelle

Was sind die Vorteile und Aufgaben?

Jugendliche springen in die Höhe | Foto: Freepik

Vorteile eines BFDs

  • Neue Impulse: Freiwillige bringen neue Ideen und frischen Wind in die Einrichtungen
  • Bereicherung des Teams: Die Vielfalt der Freiwilligen kann das Team bereichern und den Arbeitsalltag beleben
  • Unterstützende Vollzeitkraft, die für Entlastung sorgen kann
  • Aussicht auf eine langfristige Bindung an die eigene Struktur auf ehrenamtlicher oder hauptberuflicher Ebene
Gruppe junger Erwachsener im Kreis stehend | Foto: Freepik

Pflichten beim Einsatz von BFDlern

  • Auswahl der Freiwilligen
  • Fachliche Anleitung und Beaufsichtigung der BFDler*innen bei Tätigkeiten, um einen guten Einblick in Aufgaben und Abläufe der Einsatzstelle zu geben.
  • Einsatz der Freiwilligen in einem geeigneten Bereich
  • Einhaltung der Arbeitszeit von 39 Stunden (max. 10 Std. täglich)
  • Gewährung von 26 Tagen Jahresurlaub nach Bundesurlaubsgesetz
  • Freistellung der BFDler*innen für die jeweiligen Bildungstage
  • Übernahme der Fahrtkosten für alle Dienstfahrten (ausgenommen sind die Bildungstage) der Freiwilligen
  • Anteilige Finanzierung - Zahlung der vereinbarten Einsatzkostenumlage an die DTJ
Hier können Einsatzstellen neue Freiwillige anmelden

Anmeldeformular Freiwillige

Trägerschaft der DTJ

Die Deutsche Turnjugend im DTB e.V. wurde als Träger für den BFD im Sport vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) anerkannt. Die DTJ ist somit einer der zuständigen Träger für die Organisation, Durchführung und Verwaltung des BFD im Sport. 

Wir tragen damit die Verantwortung für unsere BFDler, gemeinsam mit den beiden zuständigen Zentralstellen ASC Göttingen von 1877 und Deutschen Sportjugend

Die DTJ als Träger des BFD verpflichtet sich folgende Aufgaben wahrzunehmen:

  • Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen
  • Sozialpädagogische Begleitung und Qualifizierung der Teilnehmer*innen
  • Organisation und Durchführung von Seminartagen
  • Bearbeitung der Anerkennung von Einsatzstellen
  • Bearbeitung der Zulassung von Teilnehmer*innen in Zusammenarbeit mit den Einsatzstellen
  • Auszahlung der Vergütung inkl. Übernahme entstehender Lohnnebenkosten