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Sprossenwand - Magazin im DTB
DTB-Ausbildungsmaterialien | Bildquelle: DTB

 

DTB-Ausbildungssystem

Turnen, Gymnastik, Fitness und Gesundheitssport in ihrer ganzen Vielfalt werden in den Turn- und Sportvereinen durch qualifizierte Übungsleiter*innen und Trainer*innen vermittelt. Deren Aus-, Fort- und Weiterbildung zu sichern, ist für den Deutschen Turner-Bund und seine Mitgliedsverbände eine zentrale verbandspolitische Aufgabe und die klassische Dienstleistung der Turnerbünde. Denn es sind diese Übungsleiter*innen und Trainer*innen, die in den Vereinen durch ihr Angebot und ihr Verhalten das Erscheinungsbild des heutigen Turnens prägen.

Diese Aufgabe kann im Rahmen eines großen und breit gefächerten Verbandes, wie ihn der Deutsche Turner-Bund darstellt, nur über ein ausdifferenziertes, klar strukturiertes System der Aus-, Fort- und Weiterbildung eingelöst werden. Das System muss sich offen zeigen für neue Erkenntnisse und Entwicklungen und sich den Erfordernissen fortlaufender Qualitätsverbesserungen bereitwillig stellen.

Auf der Grundlage der „Rahmenrichtlinien für die Qualifizierung im Bereich des Deutschen Olympischen Sportbundes“ hat der DTB sein Ausbildungssystem erstellt.
Ausbildungen sind in sich abgeschlossene Maßnahmen, in denen aufbauend auf den vorhandenen Qualifikationen und Erfahrungen der Teilnehmer*innen, die folgenden Kompetenzen erweitert und vertieft werden:

  • persönliche und sozial-kommunikative Kompetenz

  • die Fachkompetenz

  • die Methoden- und Vermittlungskompetenz

Struktur des Ausbildungssystems

Lizenzsystem

1. Lizenzstufe zum Übungsleiter/Trainer C

umfasst 120 Lerneinheiten und schließt mit einer Lernerfolgskontrolle ab. Mit dem erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung wird eine entsprechende DOSB-Lizenz, mit einer Gültigkeit von 4 Jahren, ausgestellt. Die Lizenz muss jeweils  mit einem Fortbildungsnachweis über 15 Lerneinheiten verlängert werden.

Voraussetzung für die Zulassung zu den Ausbildungsgängen der 1. Lizenzstufe sind:

  • Vollendung des 16. Lebensjahres,
  • Anmeldung zur Ausbildung durch einen, dem DTB angeschlossenen, Verein,
  • Nachweis einer abgeschlossenen 9-stündigen Erste Hilfe-Ausbildung vor Abschluss der Lizenzausbildung (sollte nicht älter als zwei Jahre sein).
  • Vorlage eines unterschriebenen Ehrenkodexes

Voraussetzung für die Zulassung zu den Ausbildungsgängen der 1. Lizenzstufe sind:

  • Vollendung des 16. Lebensjahres,

  • Anmeldung zur Ausbildung durch einen, dem DTB angeschlossenen, Verein,

  • Nachweis einer abgeschlossenen 9-stündigen Erste Hilfe-Ausbildung vor Abschluss der Lizenzausbildung (sollte nicht älter als zwei Jahre sein).

  • Vorlage eines unterschriebenen Ehrenkodexes

2. Lizenzstufe

zum Übungsleiter/Trainer B

2. Lizenzstufe zum Übungsleiter/Trainer B umfasst mind. 60 Lerneinheiten und schließt ebenso mit einer Lernerfolgskontrolle ab. Mit dem erfolgreichen Abschluss dieser Weiterbildung wird eine entsprechende DOSB-Lizenz, mit einer Gültigkeit von 4 Jahren, ausgestellt. Diese Lizenz muss auch mit einem Fortbildungsnachweis mit insgesamt 15 profil- oder sportartspezifischen Lerneinheiten verlängert werden. Die darunterliegende C-Lizenz wird in der Regel automatisch auch verlängert.

3. Lizenzstufe

zum Trainer A

3. Lizenzstufe zum Trainer A umfasst mind. 90 Lerneinheiten und schließt mit einer Lernerfolgskontrolle ab. Mit dem erfolgreichen Abschluss dieser Weiterbildung wird eine entsprechende DOSB-Lizenz, mit einer Gültigkeit von 2 Jahren, ausgestellt. Diese Lizenz muss mit einem Fortbildungsnachweis mit insgesamt 15 Lerneinheiten verlängert werden. Ausbildungen zur/zum Übungsleiter*in/Trainer*in sind in sich abgeschlossene Maßnahmen, um Teilnehmerinnen/Teilnehmern Grundlagenwissen zu vermitteln, das sie brauchen, um entsprechende Vereinsangebote verantwortungsbewusst und qualifiziert durchführen zu können.