Zusammenarbeit Krankenkassen
Bei Kursangeboten
Turn- und Sportvereine können im Rahmen des §§ 20 des SGB V mit Gesetzlichen Krankenkassen zusammenarbeiten. Die Regeln zur Zusammenarbeit sind im Leitfaden Prävention niedergeschrieben. Mit diesem Leitfaden legt der GKV-Spitzenverband Handlungsfelder und Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention und Gesundheitsförderung, einschließlich in Lebenswelten und in der betrieblichen Gesundheitsförderung nach den §§ 20, 20a und 20b des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB V) vor, die für die Leistungserbringung vor Ort verbindlich gelten. Der Leitfaden bildet die Grundlage für die Förderung bzw. Bezuschussung von Maßnahmen, die Versicherte dabei unterstützen, Krankheitsrisiken möglichst frühzeitig vorzubeugen und ihre gesundheitlichen Potenziale und Ressourcen zu stärken. Die Handlungsfelder und die Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V zur Umsetzung der §§ 20, 20a und 20b SGB V vom 21. Juni 2000 in der Fassung vom 21. Dezember 2022 finden Sie hier.
Der DTB hat standardisierte Gesundheitssportprogramme entwickelt, die die Regeln der Krankenkassen berücksichtigen und bei entsprechender Umsetzung auch von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert werden können. Diese Programme finden Sie hier.
Die Zentrale Prüfstelle Prävention ist eine Gemeinschaftseinrichtung [1] von gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Sie prüft und zertifiziert Präventionskurse nach § 20 SGB V und vergibt das Prüfsiegel „Deutscher Standard Prävention“ in den vier Handlungsfeldern Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung/Entspannung und Suchtmittelkonsum. Dabei prüft die Prüfstelle nach dem aktuellen Leitfaden Prävention des GKVSpitzenverbandes.
Weitere Informationen können Sie hier nachlesen. https://www.zentrale-pruefstelle-praevention.de/
Alle zertifizierten Präventionskurse werden transparent für die Anbieter im Qualitätsportal der Prüfstelle dargestellt. Statt mehrerer Prüfungen durch verschiedene Krankenkassen, wie es bis 2014 der Fall war, erfolgt die Prüfung nur einmal und zentral für alle beteiligten Krankenkassen. Versicherte wissen sofort, dass die Kosten für ihren Präventionskurs bei regelmäßiger Teilnahme anteilig oder sogar vollständig übernommen werden; sie können zertifizierte Präventionskurse direkt über die Homepage ihrer Krankenkasse schnell und einfach finden.
Die Prüfergebnisse sind grundsätzlich bis 3 Jahre ab dem Zeitpunkt der Zertifizierung gültig bzw. bis Ablauf der (Zusatz-)Qualifikation (z.B. Qualitätssiegel wie Pluspunkt Gesundheit/ Sport Pro Gesundheit). Danach erfolgt eine Rezertifizierung der Kurse.
Bei Fragen zu Kooperationen mit Krankenkassen können Sie sich an die zuständige/n Ansprechpartner*in der Landesturnverbände wenden.
Bei Dauerangeboten
Viele Krankenkassen führen ein Bonussystem, bei dem die Versicherten Punkte für Präventionsmaßnahmen sammeln. Zu präventiven Maßnahmen zählen auch Bewegungsagebote aus dem Bereich Gesundheitssport.
Die Bonussysteme sind individuell, so dass es keine einheitlichen Richtlinien gibt, an denen sich Turn- und Sportvereine orientieren können. Sinnvoll ist deshalb die Kontaktaufnahme mit den Krankenkassen vor Ort.