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Sprossenwand - Magazin im DTB

 

Allgemeines

Achtung: Neue Änderungen ab dem 1.1.2021!

Jahresmarken

Eine Jahresmarke ist immer vom 1.1. bis zum 31.12. eines Kalenderjahres gültig. Die Gebühr fällt einmal im Jahr an und die jeweiligen Startrechte berechtigen zur Wettkampfteilnahme im jeweiligen Wettkampfjahr. Die Jahresmarke kostet pro Verein und Wettkämpfer/in:

  • für Mitglieder bis 10 Jahre: 5 Euro
  • für Mitglieder ab 11 Jahre: 10 Euro
  • nur Mannschafts-Startrechte: 5 Euro

Die Gebühr der Jahresmarke ist unabhängig von der Anzahl der beantragten Startrechte pro Verein. D.h. ein*e Wettkämpfer*in kann in einem Verein mehrere Startrechte für unterschiedliche Sportarten ausüben, ohne dass sich die Gebühr für den Verein erhöht. Bei Ausübung verschiedener Startrechte für unterschiedliche Vereine muss jeder Verein die für ihn eingetragenen Startrechte bezahlen. Auch hier gilt die Obergrenze von 10 Euro bzw. 5 Euro. Eine Jahresmarke ist nur für das Wettkampfjahr zu beantragen, in dem die Vereinsmitglieder aktiv an Wettkämpfen teilnehmen. Für Wettkämpfer*innen die ausschließlich Mannschaftsstartrechte benötigen, kostet die Jahresmarke unabhängig vom Alter 5 Euro.

Startrechtepflicht 

Alle Regelungen zur Startrechtepflicht sind in der Wettkampfordnung unter § 2.2.3 geregelt. Danach wird für alle Wettkämpfe, die gemäß nationaler Wettkampfprogramme und nationaler Regelwerke stattfinden, ein gültiges Startrecht benötigt.

Diese Regelung schließt weiterhin auch alle Wettkämpfe bundesweit ein, die das Programm Turn10® ausschreiben. Auch für die Teilnahme an Showwettkämpfen (Rendezvous der Besten ab Landesfinale und Tuju-Stars) wird ab 2021 ebenfalls ein Startrecht verpflichtend. Jedes Gruppenmitglied benötigt eine DTB-ID sowie eine gültige Jahresmarke (5€) mit dem Startrecht „Vorführungen“.


Welche Startrechte gibt es?

Startrechte gibt es für nahezu alle Sportarten im Deutschen Turner-Bund. Eine Übersicht mit allen Startrechten der DTB-Sportarten ist hier zu finden. Bei den Startrechten wird unterschieden zwischen Einzel- und Mannschaftsstartrechten. Diese werden separat und gleichrangig betrachtet, sodass sie auch an verschiedene Vereine vergeben werden können.

Beispiel Gerätturnen:

  • Startrecht Gerätturnen Einzel,
  • Startrecht Gerätturnen Mannschaft, 
  • Startrecht Gerätturnen Liga und
  • Startrecht Gerätturnen DTL

Ein/e Turner*in kann somit für vier unterschiedliche Vereine an Wettkämpfen teilnehmen. Jedes Startrecht darf aber nur einmal vergeben werden.

Vereinswechsel

Bei einem Vereinswechsel mit Änderung des Startrechtes tritt gemäß der DTB-Wettkampfordnung eine dreimonatige Sperre in Kraft.

Die Sperre entfällt bei den nachfolgenden Punkten:
1. Gleichzeitiger Wechsel des Wohnsitzes der Wettkämpferin bzw. des Wettkämpfers;
2. Auflösung eines Vereins, einer Abteilung oder komplette Aufgabe des Wettkampfbetriebs in der jeweiligen Sportart;
3. wenn das Startrecht in der entsprechenden Sportart mindestens 3 Monate erloschen war;
4. wenn es sich um ein Mannschafts-Startrecht in einer Sportart handelt und der abgebende Verein eine Freigabe erteilt.

Bei Mannschafts-Startrechten kann das Mitglied eine Freigabe beim abgebenden Verein beantragen, sodass mit Einverständnis des Vereines die Sperre aufgehoben wird und der/die Wettkämpferin sofort startberechtigt ist. Diese Regelung gilt nicht für Einzelstartrechte! 

Die Jahresmarken und Startrechte werden über den Vereinsadministrator beantragt. Eine genaue Beschreibung der Beantragung steht in der folgenden Anleitung zum Download bereit.

Detaillierte Anleitungen zur Vereinsfreigabe und zum Vereinswechsel sind hier zu finden.


Noch keinen Administratorzugang als Vereinsbeauftragter im Gymnet? Über folgenden Download können die Zugangsrechte für den Verein beantragt werden: