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DTB News

Änderungen des DTB-Passwesen zum 1. Januar 2021

05.01.2021 09:27

Die Änderungen betreffen unter anderem die Laufzeiten der Jahresmarken. Neuerungen gibt es auch hinsichtlich der dreimonatigen Sperre bei Vereinswechsel.

DTB Passwesen | Bildquelle: DTB
DTB Passwesen | Bildquelle: DTB

Der DTB-Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 14.11.2020 in Frankfurt Änderungen im DTB Passwesen beschlossen, die bereits zum 1. Januar 2021 gültig werden.

Alle Änderungen in der Übersicht: 

Die Laufzeiten der Jahresmarken und Startrechte werden von 365 Tage auf das Kalenderjahr vom 1.1. bis 31.12. umgestellt. Unabhängig von der Wettkampfsaison in einer Sportart, werden alle Laufzeiten einheitlich auf das Kalenderjahr umgestellt. Somit müssen die Vereinsadmins nicht mehr die individuellen Gültigkeitszeiträume ihrer Mitglieder im Blick haben.

Hinweis:
Aufgrund der Corona-Pandemie und den dadurch bedingten Wettkampfabsagen werden alle im Jahr 2020 erworbenen Jahresmarken und Startrechte automatisch bis zum 31.12.2021 verlängert. Es fallen keine weiteren Kosten an.

Die aktive Bestätigung der beantragten Startrechte durch den/die Wettkämpfer*in entfällt zukünftig und wird ersetzt durch ein „Recht auf Widerspruch“ innerhalb von zwei Wochen. Das Mitglied erhält nach der Beantragung durch den Vereinsadmin eine Benachrichtigung per Mail. Sofern das Mitglied mit dem Startrecht einverstanden ist, muss nichts weiter unternommen werden und der/die Wettkämpfer*in ist sofort startberechtigt (Ausnahme: Vereinswechsel mit dreimonatiger Sperre). Im Falle einer Ablehnung kann das Mitglied dem Antrag innerhalb von 14 Tagen widersprechen. Das Recht auf Widerspruch verfällt jedoch, wenn in der Zwischenzeit ein Wettkampf für den antragstellenden Verein bestritten werden sollte.

Wegfall der Sperre von drei Monaten bei Vereinswechsel für Mannschafts-Startrechte, wenn eine Freigabe durch den abgebenden Verein erfolgt.
Bisher greift gemäß DTB Wettkampfordnung bei einem Vereinswechsel grundsätzlich eine dreimonatige Wechselsperre – unabhängig von der Sportart und ob Einzel- oder Mannschaftsstartrecht. Die neue Regelung sieht vor, dass der/die Wettkämpfer*in bei „Mannschafts-Startrechten“ ein Antrag auf Freigabe bei dem abgebenden Verein stellen kann. Sobald der abgebende Verein sein Einverständnis erklärt, wird die Sperre im Turnportal aufgehoben und der/die Wettkämpfer*in ist sofort startberechtigt. Damit soll den Vereinen die Bildung und Meldung von Mannschaften erleichtert werden. Unabhängig von der Freigabe, sind die sportartspezifischen Bestimmungen und Regelungen in den jeweiligen Ordnungen der Sportarten (Fachgebietsordnungen) und die jeweiligen Wettkampfausschreibungen zu beachten!

Wettkämpfe ohne Startrechteverpflichtung
Der Hauptausschuss hat die bestehende Regelung in der Wettkampfordnung unter § 2.2.3 bestätigt. Danach wird für alle Wettkämpfe, die gemäß nationaler Wettkampfprogramme und nationaler Regelwerke stattfinden, ein gültiges Startrecht benötigt. Diese Regelung schließt ab dem 01.01.2021 auch alle Wettkämpfe bundesweit ein, die das Programm Turn10® ausschreiben!

Startrechteverpflichtung für den Bereich Vorführungen
Für die Teilnahme an Showwettkämpfen (Rendezvous der Besten ab Landesfinale und Tuju-Stars) wird ab 2021 ebenfalls ein Startrecht verpflichtend. Jedes Gruppenmitglied benötigt eine DTB-ID sowie eine gültige Jahresmarke (5,- €) mit dem neuen Startrecht „Vorführungen“. Alle Änderungen fließen in die DTB-Wettkampfordnung 2021 ein.

 

Weitere Informationen zum DTB-Passwesen und den Änderungen: