Übungsleiter*in C
Kinderturnen, Eltern-Kind-Turnen/Kleinkinderturnen
Im Kinderturnen beginnt die erste Qualifizierungsstufe im Lizenzwesen mit der 1. Lizenzstufe, der sogenannten Übungsleiter*in-C-Lizenz. Diese wird mit zwei unterschiedlichen Schwerpunkten und somit unterschiedlichen zielgruppenspezifischen Ausrichtungen angeboten: Entweder für das Vorschulalter (Eltern-Kind-Turnen/Kleinkinderturnen) oder für das Grundschulalter (Kinderturnen).
Die Übungsleiter*in-C-Lizenz Ausbildung umfasst 120 Lerneinheiten (LE) und wird i.d.R. von den Landesturnverbänden/Landesturn(er)jugenden oder den Turnbezirken/-gauen durchgeführt. Das Mindestalter für Teilnehmer*innen beträgt 16 Jahre.
Für bereits lizenzierte Übungsleiter*innen (z.B. Quereinsteiger*innen aus anderen Fachbereichen) besteht die Möglichkeit, durch den Besuch eines Aufbaukurses (60 LE) Kinderturnen oder Eltern-Kind-/Kleinkinderturnen die jeweilige Lizenz zu erhalten.
Inhalte und Ziele
Für die Ausbildungen im Bereich Eltern-Kind-Turnen/Kleinkinderturnen und im Kinderturnen wird der Schwerpunkt auf die Förderung und Weiterentwicklung der Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz der Übungsleiter*innen gelegt.
Zentraler Aufgabenbereich der/des Übungsleiter*in ist die Planung und Durchführung regelmäßiger Sport- und Bewegungsangebote im sportartübergreifenden Breitensport. Sie/Er kann – je nach den Rahmenbedingungen des Vereins – auch für die Planung und Durchführung von überfachlichen Vereinsaktivitäten oder für die Beratung, Betreuung und Interessenvertretung der Kinder und oder Eltern zuständig sein. Im Kern ist der/die Übungsleiter*in pädagogisch tätig und trägt in dieser Rolle dazu bei, die Kinder in ihrer sportlichen, persönlichen und sozialen Entwicklung anzuleiten und zu unterstützen und Selbstständigkeit, Teilhabe und selbstbestimmtes Lernen jeder/jedes Einzelnen zu fördern.