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Verband
Vorstand
Deutscher Turner-Bund
Dem Vorstand gehören die/der Vorsitzende des Vorstands sowie zwei weitere Vorstandsmitglieder an. Die Mitglieder des Vorstands sind hauptberuflich tätig. Wiederholte Bestellung ist zulässig. Die Mitglieder des Vorstandes bilden den Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Der DTB wird gerichtlich und außergerichtlich von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinschaftlich vertreten.
Dem Vorstand obliegt die eigenverantwortliche Leitung des Verbandes und die Führung seiner Geschäfte.