Jetzt lesen:
Sprossenwand - Magazin im DTB

DTB Basisschein Trampolinturnen

Bis heute besitzen das Trampolin und das Minitrampolin einen hohen Aufforderungscharakter an unsere Kinder. Unbestritten ist aber auch, dass der Unterrichtende über spezifische Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit diesen Geräten verfügen muss.

Auf die Frage „Welche Qualifikation benötige ich als Lehrer, um das Trampolin aufbauen zu dürfen?“ wird meist auf den „Trampolinschein“ verwiesen. Was allerdings dieser Trampolinschein tatsächlich beinhaltet, kann allgemeingültig niemand sagen, da es bis heute keine bundeseinheitliche Vorgabe für eine Qualifikation von Pädagogen im Bereich Trampolinturnen gibt. Die Kultusministerien der Länder haben zwar jeweils landesintern funktionierende individuelle Regelungen, jedoch bei länderübergreifendem Einsatz von Pädagogen stellt sich die Frage der gegenseitigen Anerkennung der jeweiligen Qualifikation.

Grundsätzlich ist deshalb zu beachten: Für den Einsatz des Trampolins und des Minitrampolins in der Schule gelten die jeweiligen Rechtsvorschriften bzw. Verordnungen des Landes.

Grundvoraussetzung für den Einsatz der Geräte in Schule und im Verein ist eine spezifische Ausbildung der Unterrichtenden, damit sie einerseits methodisch-didaktischen Ansprüchen gerecht werden können und andererseits lernen, gefährdende Situationen für Turnerinnen und Turner zu erkennen und somit auszuschließen.

Der DTB Basisschein wird als der erste Baustein gesehen um später eine Lizenz im Bereich Trampolin zu erwerben und gleichzeitig ist er der sogenannte „Trampolinschein“ für Lehrkräfte.

Ziel des DTB Basisschein in der jeweiligen Ausführung (Minitrampolin, Trampolin und Psychomotrik) ist es, ein bundesweit akzeptiertes Ausbildungskonzept vorzulegen, das in der Lehreraus- und -fortbildung ebenso umgesetzt werden kann wie durch den DTB und seine Landesturnverbände/Landesturnerbünde und von der Deutschen Akademie für Psychomotorik (DAKP) im Rahmen ihrer Ausbildungsangebote.

In Zukunft werden wir auf der neuen Homepage für den Basisschein nach und nach alle strukturelle Rahmenbedingungen und Schnellübersichten zu den verschiedenen Basisscheinen einrichten.

Termine

Über den unteren Link gelangen Sie direkt zu den Terminen im GymNet. Weil jedoch leider nicht alle Basisschein Lehrgänge über das GymNet ausgeschrieben werden, bieten wir Ihnen hier zusätzlich eine Übersicht aller Landesturnverbände, so dass Sie auch in Ihrer Nähe einen Ansprechpartner finden


Wann und wo findet die nächste Basisscheinausbildung statt?

Hier finden Sie eine Übersicht aller beim DTB angemeldeten Lehrgänge. Dort können Sie sich auch direkt anmelden:GymNet Portal

Ich finde keinen Lehrgang in meiner Nähe. An wen kann ich mich wenden?

Weil leider nicht alle Basisschein Lehrgänge über das GymNet ausgeschrieben werden, bieten wir Ihnen hier eine Übersicht aller Landesturnverbände, so dass Sie auch in Ihrer Nähe einen Ansprechpartner finden.Übersicht aller Landesturnverbände
Tipp: Suchen Sie auf den Websiten der Landesturnverbände nach Sportarten -> Trampolinturnen

Darf ich das Minitrampolin auch ohne Schein für „Federübungen“ mit Halt an der Sprossenwand oder am großen Kasten benutzen?

Das Minitrampolin darf auch hier nur mit entsprechender Qualifikation „Turnen am Minitrampolin in der Schule“ eingesetzt werden. Ein Rebounder (kleines, rundes, flaches trampolinähnliches Spielgerät) darf nach Informationen der Unfallkasse Hessen (vgl. Homepage der UKH) ohne Qualifizierung genutzt werden und könnte somit eingesetzt werden.

Mit wie vielen Schülern darf ich Trampolinturnen unterrichten?

Es wird zwischen Minitrampolin und Trampolin (Großgerät) unterschieden: a) Minitrampolin: Das Gerät kann ab der 3. Klasse auch integriert in eine Gerätelandschaft eingesetzt werden, sodass die qualifizierte Lehrkraft am Ort der größten Gefahr (Minitrampolin) sichert, ohne die Schülerinnen und Schüler aus dem Blickfeld zu verlieren. b) Trampolin (großes Gerät):Ab der 3. Klasse dürfen an einem Gerät pro qualifizierte Lehrkraft maximal 8 Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden. Möglich ist auch eine Integration des Trampolins in eine Gerätelandschaft, auch hier muss die qualifizierte Lehrkraft am Ort der größten Gefahr (Trampolin) sichern, ohne alle Schülerinnen und Schüler aus dem Blickfeld zu verlieren.

Ist die Übung des Saltos rückwärts/vorwärts auch ohne Hilfsmittel oder Sicherungen erlaubt?

Lehrkräfte müssen besonderen Wert auf die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler legen, deshalb sind Geräteabsicherungen sowie erforderliche Sicherheitsstellungen und aktive Hilfeleistungen notwendig.

Darf eine Lehrkraft im Rahmen eines Zirkusprojektes in einer Projektwoche ein Minitrampolin einsetzen?

Es gelten die Voraussetzungen gemäß der Verordnung über die Aufsicht von Schülerinnen und Schüler. Gemäß dieser dürfen nur Sportlehrkräfte oder Lehrkräfte mit einer allgemeinen gültigen Übungsleiterlizenz mit absolvierter Qualifikation Trampolinturnen das Minitrampolin einsetzen. Um demnach ein Zirkusprojekt durchführen zu können, sollte sich die Lehrkraft eine qualifizierte Sportlehrkraft zu Hilfe holen.

Darf ich ein defektes Trampolin oder Minitrampolin wieder instand setzen?

Die defekten Teile dürfen gegen originale Ersatzteile problemlos ausgetauscht werden.

Welche Matten sind hinter dem Minitrampolin als Landefläche zu verwenden?

Es sollten nur durchtrittsichere Weichbodenflächen mit Raumgewicht RG 23/25 mindestens RG 20 genutzt werden.

Die Rahmenrichtlinien der DTB Basisscheinausbildung Trampolinturnen (Inhalt, Umfang etc.) werden vom Deutschen Turner-Bund verbindlich vorgegeben. Daher erfolgt auch die Schulung der Referenten durch den Deutschen Turner-Bund.

Die Durchführung obliegt den Landesturnverbänden. Veranstalter der Basisscheinausbildungen ist damit immer der jeweilige Landesturnverband (LTV). Als Ausrichter kann der LTV aber auch die im LTV organisierten Mitglieder (Bezirke, Gaue, Kreise, Vereine etc.) fungieren.

Die eingesetzten Referentinnen/Referenten müssen eine entsprechende Ausbilderqualifikation besitzen. Ihr Einsatz ist mit dem veranstwortlichen Mitglied des Landesfachausschusses oder dem LTV abzustimmen.

Um die Transparenz dieses Konzeptes zu unterstützen, wird empfohlen die Anmeldung über das Gymnet abzuwickeln.