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Sprossenwand - Magazin im DTB

Projektablauf
und Teilnahmevoraussetzungen

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zum Projektablauf und zu den Teilnahmevoraussetzungen.

Interessenbekundung

Sie wollen das Thema "Bewegungsförderung älterer Menschen" fokussieren und einen wichtigen Beitrag für Ihre Bürgerinnen und Bürger leisten, damit sie lange, gesund und selbstständig in ihrem bewährten Umfeld leben können? AuF leben bietet hier eine optimale Unterstützung zur Umsetzung dieser Zielstellung. 

Wie sieht die kommunale Altersstruktur aus, welche (Bewegungs-)Angebote gibt es bereits für Ältere, welche (öffentlichen) Bewegungsräume gibt es und sind diese barrierefrei gestaltet... 
Dies sind Fragen, die zu Beginn bearbeitet werden sollten.  
Wenn Sie Interesse haben, sich vorab schon einmal mit Ihrer kommunalen Ausgangssituation zu beschäftigen, können Sie dafür die hier verlinkte Vorlage zur Interessenbekundung (PDF) nutzen.


DER WEITERE PROJEKTABLAUF:

Erstgespräch(e)

Ist das Thema für Ihre Kommune/Ihren Verein relevant und Sie haben Interesse das Projekt mit Unterstützung Ihres Landesturnverbandes umzusetzen? Dann erfolgt im zweiten Schritt ein Erstgespräch mit Ihrem zuständigen AuF-Berater bzw. Ihrer zuständigen AuF-Beraterin.

Bei diesem Austausch wird Ihnen das Projekt noch einmal genau vorgestellt, Sie können Fragen stellen und auch bereits erste Ideen zur Umsetzung einbringen. Das Erstgespräch kann dabei zwischen der Kommune und dem*der AuF-Berater*in, zwischen dem Verein und dem*der AuF-Berater*in oder direkt mit beiden Parteien durchgeführt werden. Je nach Bedarf können weitere Gespräche stattfinden.
Die Gespräche können in Präsenz oder auch telefonisch/digital stattfinden. 


Strategieworkshop

Entscheiden Sie sich, das Projekt gemeinsam umzusetzen, findet im nächsten Schritt ein sogenannter Strategieworkshop statt. Daran nehmen alle Personen (der Kommune und des Vereins) teil, die in die Umsetzung des Projekts eingebunden werden sollen. 

Übergeordnetes Ziel des Workshops ist es eine Strategie zu entwickeln, wie das Thema "Bewegungsförderung älterer Menschen" langfristig und nachhaltig in Ihre kommunalen Strukturen und in die Ausrichtung des Vereins eingebunden wird. Jeder Workshop wird dabei basierend auf den Erstgesprächen und Ihren Erwartungen vorbereitet.

Geleitet wird der Workshop durch Ihre*n AuF-Berater*in. 
Sie selbst gestalten aber die Inhalte aktiv und definieren anhand Ihrer Ausgangsbedingungen bspw. konkrete Zielsetzungen, identifizieren wichtige Netzwerkpartner und/oder besprechen partizipative Maßnahmen zur Teilhabe der Zielgruppe. Der*Die AuF-Berater*in hält die Ergebnisse fest, fasst diese zusammen und stellt sie Ihnen im Anschluss zur Verfügung.
Angesetzt ist ein solcher Workshop grundsätzlich mit ca. 4 Stunden. Ein hoher Zeitaufwand, der sich aber langfristig auszahlt. Professionell angeleitet, erarbeiten Sie die wichtige Basis für die Umsetzung von AuF leben. So wird Ihnen ein optimaler Start (oder eine Konkretisierung) Ihrer Zusammenarbeit sowie der Umsetzung des Themas ermöglicht. 

Der Workshop findet in Präsenz statt und kann bei Ihnen vor Ort (in Ihren Räumlichkeiten) durchgeführt werden. Ort und Zeit legen Sie gemeinsam mit Ihrem*Ihrer AuF-Berater*in fest. Der Workshop ist für Sie kostenfrei.


Unterzeichnung Zielvereinbarung

Die Ergebnisse des Strategieworkshops werden durch den*die AuF-Berater*in zusammengefasst und Ihre konkreten Ziele und geplanten Maßnahmen in einer Zielvereinbarung festgehalten.
Die Zielvereinbarung erhalten Sie zur Kenntnis und nach Ihrer Freigabe wird diese von Ihnen (Kommune und Verein) gemeinsam unterzeichnet. Die Unterzeichnung stellt den offiziellen Start der Projektumsetzung dar (Tandembildung). Hierzu bietet sich ein öffentlichkeitswirksamer Termin unter Teilnahme der Presse an, damit die Bürger*innen Ihrer Kommune über das Vorhaben informiert werden.

Anbei finden Sie die Vorlage für die Zielvereinbarung AuF leben.


Umsetzung in der Kommune

Nun ist es soweit - konkrete Umsetzung Ihrer geplanten Maßnahmen

Basierend auf den Absprachen und Zielstellungen im Rahmen des Strategieworkshops setzen Sie das Projekt gemeinsam um. 
Konkrete Maßnahmen könnten dabei z. B. sein:

  • Analyse der potenziellen, kommunalen Netzwerkpartner (oder bestehender Netzwerke), die für das Thema relevant sind
  • Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Teilhabe der Zielgruppe (z. B. Einrichtung eines Runden Tisches, Durchführung einer Vor-Ort-Begehung)
  • Einrichtung von neuen (niederschwelligen) Bewegungsangeboten durch den Verein
  • Erstellung eines Bewegungskalenders für Ältere (Übersicht aller Bewegungsangebote vor Ort)
  • Öffentlichkeitsarbeit zur Bekanntmachung des Vorhabens
  • Infoveranstaltung zum Thema "Bewegung im Alter"

In diesem Video sind einige Beispiele zur Umsetzung auf kommunaler Ebene dargestellt:

Dokumentation und Reflektion

Da das Projekt mit Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen des GKV-Bündnisses für Gesundheit gefördert wird und alle Tandems eine Anschubfinanzierung zur Umsetzung erhalten, ist eine Dokumentation der Projektumsetzung verpflichtend. Die teilnehmenden Tandems müssen im Rahmen der Projektlaufzeit dabei folgende Dokumentationen erstellen:

  • Halbjährige Kurzberichte zur Umsetzung der Tandemarbeit (Ziele/Maßnahmen, Verwendung der Fördermittel etc.)
  • Online-Dokumentation aller Bewegungsangebote (Beschreibung des Angebots, Infos zu den Teilnehmende etc.)


Reflektionsworkshop
Weiterhin ist nach ca. einem Jahr (nach dem Strategieworkshop) ein weiteres Zusammenkommen geplant, um zu schauen, wie die Umsetzung verlief.
Was hat gut funktioniert und an welchen Stellen müssen eventuell Anpassungen an der Strategie/den Zielstellungen vorgenommen werden?
Auch dieser Workshop ist für Sie kostenfrei wird durch Ihre*n AuF-Berater*in geleitet und dokumentiert.

Selbstverständlich werden Sie während der gesamten Projektlaufzeit durch Ihren AuF-Berater/Ihre AuF-Beraterin begleitet und können jederzeit einen Austausch einberufen.


Weiterleitungsvereinbarung zwischen Verein und Landesturnverband
Im Rahmen der Projektlaufzeit (bis 31.05.2025) erhalten die Tandems eine Anschubfinanzierung, die das Tandem bei der Umsetzung erster Maßnahmen unterstützt. Die Förderung erfolgt mit Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen des GKV-Bündnisses für Gesundheit (www.gkv-buendnis.de) und werden dem Verein zugeteilt, der die Gelder im Auftrag des Tandems verwaltet. Daher muss zwischen dem Verein und dem zuständigen Landesturnverband eine Weiterleitungsvereinbarung geschlossen werden.
Alle wichtigen Informationen zum Abruf und zur Höhe der Fördermittel erhalten Sie im Erstgespräch bzw. beim Strategieworkshop. 

 

Teilnahmevoraussetzungen

Das Projekt AuF leben richtet sich an alle interessierten Kommunen und Vereine, die das Thema "Gesundheitsförderung älterer Menschen" gemeinsam voranbringen möchten.

Jede Kommune und jeder Verein ist anders aufgestellt und hat unterschiedlichste Ausgangsbedingungen und Ziele, die verfolgt werden. 
Daher werden nur wenige Voraussetzungen für die Teilnahme am Projekt definiert. Die wichtigste ist, eine hohe Motivation das Thema "Gesundheitsförderung älterer Menschen" aktiv und gemeinsam im Tandem umsetzen und ein Netzwerk aufbauen zu wollen
Die Umsetzung innerhalb der Kommune wird dabei durch jedes Tandem selbst bestimmt und basiert auf den kommunalen Ausgangsbedingungen sowie den eigens gesetzten Zielstellungen. Diese werden zu Projektbeginn im Rahmen eines Strategieworkshops (siehe 3. Schritt) gemeinsam festgelegt.
 

Folgende Voraussetzungen sind für die Teilnahme definiert:

  • Gemeinsame Umsetzung durch die Kommune und den Verein
  • Benennung einer zuständigen Person (seitens Kommune und Verein)
  • Teilnahme am Strategieworkshop zu Beginn der Projektumsetzung
  • Dokumentation der umgesetzten Maßnahmen
  • Teilnahme an Austauschformaten
     

Weitere Hinweise zur Teilnahme:

  • Das Projekt wird durch sieben Landesturnverbände umgesetzt. Kommunen und Turn- und Sportvereine der teilnehmenden Länder können das Projekt umsetzen und eine Förderung durch das GKV-Bündnis für Gesundheit erhalten.
  • Es ist nur eine Teilnahme der Vereine möglich, die Mitglied im jeweiligen Landesturnverband sind.